Nebenberuflich selbstständig ist nicht nur ein Begriff, sondern ein Trend, der sich seit einigen Jahren stets weiterentwickelt. Existenzgründer fangen in der Regel von Null an, aber – und an dieser Stelle ein ganz großes Aber – sie machen das mittlerweile geschickter, denn sie gehen diesen Weg nebenberuflich. Sie riskieren weder ihren Job noch ihr sicheres Einkommen. Dennoch existieren gesetzliche Auflagen, die nebenberufliche Gründer erfüllen müssen. Sie decken sich nicht immer mit den Auflagen der hauptberuflichen Gründer. Damit du bestens informiert bist, um mit deiner nebenberuflichen Gründung zu starten, klärt dieser Beitrag dich ausführlich über alles Wichtige auf.
Die unterschätzten Vorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Du musst dank der nebenberuflichen Selbstständigkeit auf keinen Fall dein sicheres Einkommen riskieren, wenn du eine gute Geschäftsidee hast. Denn deine berufliche Tätigkeit als Angestellte oder Beamtin bietet dir ein sicheres Einkommen. Außerdem kannst du als Gründerin nicht unmittelbar abschätzen, wie sich dein Unternehmen entwickeln wird. Infolgedessen fungiert die nebenberufliche Selbstständigkeit als willkommene Option, um ein nebenberufliches Unternehmen zu führen. Zu den zahlreichen Vorteilen gehören:
- Dein regelmäßiges Gehalt aus deiner Haupttätigkeit sichert deine Existenz und nimmt dir den Erfolgsdruck.
- Du hast die Möglichkeit, deine Geschäftsidee erst einmal ausgiebig zu testen, ehe du sie in eine hauptberufliche Selbstständigkeit transformierst.
- Dank des regelmäßigen Gehalts lässt sich die nebenberufliche Selbstständigkeit individuell steuern, da sie das finanzielle Ausfallrisiko minimiert.
- Im Vergleich zu einer hauptberuflichen Gründertätigkeit kannst du dir hier mehr Auszeiten nehmen, weniger Stunden in das Unternehmen investieren und die Entwicklung langsam vorantreiben.
- Dein nebenberufliches Unternehmen kannst du später zu einem Haupterwerb ausbauen. Das ist gerade dann vorteilhaft, falls du arbeitslos werden solltest.
- Sofern dein nebenberufliches Unternehmen erfolgreich ist, erhöhst du dein Gesamteinkommen.
Die Vorteile sind verlockend, doch ein nebenberuflich geführtes Unternehmen bringt auch Nachteile mit sich. Du solltest dir über diese im Klaren sein, ehe du dich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit entscheidest. Zu den unbeliebten Nachteilen zählen:
- Du musst viel Zeit investieren, um dein Nebengewerbe zusätzlich zum Hauptjob zu führen. Neben Zeit benötigst du eine Extraportion Energie. Deine Freunde und Familie werden deine Abwesenheit zu spüren bekommen.
- Überlege dir im Vorfeld, ob du genug Kraft und Energie hast, um nebenberuflich selbstständig zu arbeiten.
- Als nebenberufliche Existenzgründerin kannst du deutlich weniger Zeit in dein Unternehmen investieren als eine hauptberufliche Gründerin.
- Nicht nur Geschäftspartner und Lieferanten, sondern auch deine Kunden könnten deine nebenberufliche Selbstständigkeit mit einem negativen Beigeschmack bewerten. Denn sie assoziieren damit neben einem fehlenden Engagement auch eine mangelhafte Professionalität.
- Deine hauptberufliche Tätigkeit schränkt dich bei deiner Zeiteinteilung enorm ein. Dadurch reagierst du weniger gut auf die Wünsche deiner Kunden oder auf Stresssituationen.
Wie lautet die Schlussfolgerung, die du aus den Vor- und Nachteilen der nebenberuflichen Selbstständigkeit ziehen kannst? Die Art, die du wählst, um nebenberuflich selbstständig zu sein, entscheidet maßgeblich über deinen Erfolg. Sowohl eine Beratertätigkeit als auch eine andere Dienstleistungstätigkeit erfordert weniger Zeit und Investitionen als ein Laden- oder Sportgeschäft.
Diese Regeln sind bei der Anmeldung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zu beachten
Die Gewerbeanmeldung ist die erste Tätigkeit, die du vollbringen musst, um nebenberuflich selbstständig zu sein. Die nachfolgenden Regeln solltest du beachten:
- Seit dem 1. Januar 2021 gelten im Zuge der Gewerbeanmeldung die nachfolgenden Regeln: Ab diesem Datum ist dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit elektronisch mitzuteilen. Das Ausfüllen eines Fragebogens wie das bis 31.12.2020 der Fall war, entfällt somit.
- Das Online-Finanzamt Elster eignet sich am besten für die Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit, da es ermöglicht, die Steuerdaten papierlos, zeit- sowie ortsunabhängig einzugeben. Bevor du dieses Portal nutzt, musst du den Registrierungsprozess in Gang setzen. Dieser erfolgt gemischt: elektronisch und in Papierform. Denn das Passwort erhältst du auf postalischem Weg, das notwendige Zertifikat für die Nutzung hingegen auf elektronischem Weg.
- Bevor du deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit nachgehst, solltest du prüfen, ob du für diese Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen erfüllen musst. Sofern du nebenberuflich als Autorin arbeiten möchtest, solltest du eine Qualifikation oder eine adäquate Weiterbildung vorweisen.
Wie du nebenberuflich selbstständig trotz Teilzeitjob erfolgreich wirst
Was ist, wenn du als Teilzeitkraft tätig bist? Darfst du in diesem Fall dennoch nebenberuflich selbstständig arbeiten? Ja, das ist möglich. Allerdings solltest du bei deiner Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren beantragen, wenn du gesetzlich versichert bist. Denn die Krankenkasse entscheidet, inwiefern und ob du überhaupt nebenberuflich selbstständig bist. Es kann passieren, dass du dann doppelt Beiträge zu zahlen hast. Allerdings trifft das bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit erst dann zu, wenn du einen bestimmten Betrag übertriffst. Bisher lag dieser bei einem Wert in Höhe von 470 Euro.
Hat dein Arbeitgeber ein Informationsrecht im Hinblick auf deine nebenberufliche Selbstständigkeit?
Als Angestellte solltest du deinen Arbeitgeber über deine Zukunftspläne informieren. Auch wenn der Arbeitsvertrag das Gegenteil behauptet. Dabei handelt es sich lediglich um eine Formsache. Achte unterdessen auf die nachfolgenden Regeln:
Du darfst nicht als Konkurrenz für deinen Arbeitgeber agieren. Des Weiteren darf dein Hauptberuf auf keinen Fall unter deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit leiden. Infolgedessen erscheinst du stets an deinem Arbeitsplatz und bist keineswegs übermüdet oder gar unkonzentriert. Deine Leistungsfähigkeit bleibt trotz deiner Nebentätigkeit konstant. Außerdem darfst du niemals auf Mittel sowie Daten deines Arbeitgebers zurückgreifen, um deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit nachzugehen.
Als Beamtin genießt du einen Sonderstatus, weil du kein Arbeitsverhältnis unterzeichnet hast, sondern in einem Treue- und Dienstleistungsverhältnis zu deinem Arbeitgeber stehst. Infolgedessen sind für dich andere Regeln von Bedeutung. Du kannst dennoch nebenberuflich selbstständig sein, sofern du die nachfolgenden Bedingungen erfüllst:
Die nebenberufliche Selbstständigkeit beträgt höchstens 20 Prozent deiner hauptberuflichen Tätigkeit. Somit kannst du als Finanzbeamtin mit einer 40-Stunden-Woche maximal acht Stunden pro Woche in deine nebenberufliche Selbstständigkeit investieren.
Dein Einkommen aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit darf maximal 40 Prozent deines Jahresgehalts betragen.
Darüber hinaus bist du nicht nur verpflichtet, deinen Dienstherren über deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren, sondern dir diese auch von ihm genehmigen zu lassen. Infolgedessen ist es wichtig, dass deine nebenberufliche Selbstständigkeit sich von deiner Beamtentätigkeit unterscheidet. Sofern du eine Genehmigung erhältst, ist diese zunächst auf fünf Jahre befristet.
Dein Dienstherr hat jedoch das Recht, dir die Erlaubnis zu versagen. Das gilt dann, wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit deine Arbeitskraft stark oder negativ beeinträchtigt, so dass die dienstlichen Interessen darunter leiden.
Sofern dich die Tätigkeit in Widerstreit mit deinen dienstlichen Pflichten bringt, kann dein Dienstherr dir ein Verbot erteilen. Auch darf die Tätigkeit weder deine Unparteilichkeit noch deine Unbefangenheit beeinflussen. Deine dienstliche Verwendbarkeit darf nicht eingeschränkt werden. Sofern deine nebenberufliche Selbstständigkeit dem Ruf der Behörde schadet, musst du mit einem Versagen der Erlaubnis seitens deines Dienstherrn rechnen. Die Paragrafen 97 bis 106 des Bundesbeamtengesetzes befassen sich ausführlich mit der Thematik nebenberufliche Tätigkeit von Beamten.
Existiert eine staatliche Förderung für eine nebenberufliche Selbstständigkeit?
Der Staat unterstützt hauptberufliche Gründer mit zahlreichen Fördermitteln sowie Zuschüssen. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ist die Unterstützung deutlich geringer. Du kannst einen Gründerkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen, sofern du eine hauptberufliche Selbstständigkeit anvisierst.
Als nebenberufliche Gründerin solltest du den Kapitalbedarf jedoch nicht unterschätzen und genau prüfen, ob dir Fördermitteln von deiner Gemeinde, deines Landes oder des Staates zustehen.
Versicherungen und Steuern, die für die nebenberufliche Selbstständigkeit anfallen
Einkommenssteuer
Auch für deine nebenberufliche Selbstständigkeit fallen Steuern und Versicherungen an. Da du ein Einkommen erhältst, hast du eine Einkommenssteuer zu leisten. Natürlich hängt die Höhe der Einkommenssteuer von deinem Einkommen ab. Lege zur Sicherheit 30 Prozent deines Gewinns zurück, damit du nicht von einer bösen Nachzahlung überrascht wirst. Auf diese Weise bleibst du auf der sicheren Seite.
Umsatzsteuer
Sofern du die Mehrwertsteuer ausweist, hast du eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu tätigen. Gründer führen diese in ihren ersten zwei Betriebsjahren jeden Monat ab. Von dieser eingenommenen Mehrwertsteuer darfst du die Vorsteuer abziehen. Was bedeutet das? Das heißt, dass du von der bezahlten Mehrwertsteuer den Restbetrag an das Finanzamt als Umsatzsteuer abführst.
Die Kleinunternehmerregelung
Der Staat hat das Gesetz der Kleinunternehmerregelung eingeführt. Das dient dazu, kleine Unternehmen zu entlasten. Sofern du im Vorjahr unter 22.000 Euro und im aktuellen Jahr unter 50.000 Euro Umsatz gemacht hast, kannst du von der Kleinunternehmerregelung profitieren.
Somit stellst du weder deinen Kunden eine Mehrwertsteuer in Rechnung noch nimmst du einen Vorsteuerabzug vor. Sofern du dich nebenberuflich selbstständig machst und kleine Umsätze erwartest, bietet es sich für dich definitiv an, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Allerdings darfst du nicht vergessen, dies auf deiner Rechnung, die du an deine Kunden stellst, aufzuführen. Außerdem kann es dennoch sein, dass das Finanzamt von dir einer Umsatzsteuererklärung verlangt, obwohl du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Dann hast du die Möglichkeit die Nuller-Umsatzsteuererklärung abzugeben, die besagt, dass deine Umsatzsteuer Null ist, weil du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Dafür gibt es beim Elster-Verfahren ein spezielles Formular.
Sozialversicherungspflicht
Sofern deine Arbeitszeit und dein Einkommen die festgesetzten Grenzen nicht übertreffen, entrichtest du in der Regel als nebenberuflich Selbstständige deinen Beitrag für die gesetzliche Kranken- und Sozialversicherung über deine Haupttätigkeit. Es fallen keine weiteren Beiträge an. Wenn jedoch die nebenberufliche Tätigkeit überwiegt, bist du nicht mehr nebenberuflich selbstständig, sondern musst dich freiwillig gesetzlich krankenversichern.
Des Weiteren solltest du prüfen, ob deine nebenberufliche Selbstständigkeit eine Rentenversicherungspflicht verlangt. Bei manchen Tätigkeiten ist das der Fall. Das gilt insbesondere für Lehrer, Physiotherapeuten und Trainer.
Lieber nebenberuflich selbstständig als arbeitslos?
Auch wenn du arbeitslos gemeldet bist, darfst du einer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Sie darf jedoch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche übertreffen. Während deiner Arbeitslosigkeit ist ein monatliches Einkommen in Höhe von 165 Euro anrechnungsfrei. Du musst das Arbeitsamt unverzüglich über deine Tätigkeit informieren.
Mit diesen ultimativen Geheimtipps erhöhst du deinen Unternehmenserfolg
Während deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit wirst du mit Höhen und Tiefen kämpfen. Die nachfolgenden Geheimtipps helfen dir dabei, auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.
Selbstmotivation ist der Schlüssel zum Erfolg
Laut Psychologen flacht die Motivationskurve bei jedem Menschen im Laufe der Zeit ab – unabhängig davon, um welche Tätigkeit es sich handelt. Die Motivation kann über einen Zeitraum einfach nicht konstant hoch bleiben. Du kannst diese dennoch aufrechterhalten, damit du nicht aufgibst. Das gelingt dir am besten, wenn du das Phänomen der sinkenden Anfangsmotivation kennst. Außerdem tust du dir einen Gefallen, indem du dich mit positiven Gedanken selbst motivierst. Affirmationen sind in dieser Hinsicht eine gute Idee: „Ich schaffe das, was ich mir zum Ziel setze.“ Sie ist kurz und zielführend. Dein Gehirn kennt nicht den Unterschied zwischen Wahrheit und Lüge. Von daher glaubt es dieser Affirmation, weshalb es sich für dich lohnt, diese regelmäßig auszusprechen und insbesondere dann, wenn du dich in einem Motivationstief befindest.
Geduld ist nie verkehrt
Geduld ist ein guter Begleiter auf deinem Weg zum Erfolg. Du benötigst als Sidepreneur mehr Zeit, um deine Ziele zu verwirklichen als eine hauptberufliche Gründerin. Gute Dinge brauchen Zeit und das trifft bei deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit zu.
Du willst dich nebenberuflich selbständig machen? Unser Fazit!
Zugegeben musst du einige Regeln beachten, wenn du nebenberuflich selbstständig arbeiten willst. Allerdings hört sich das in der Praxis komplizierter an als es wirklich ist. Lies dich deshalb vorab in die Thematik ein. Doch, wo ein Wille ist, existiert auch ein Weg. Und bei Fragen kannst du entweder einen Steuerberater oder das Finanzamt um Hilfe bitten. Weder dein Steuerberater noch das Finanzamt lassen dich mit deinen Fragen im Regen stehen. Sofern es sich bei deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit um eine Geschäftsidee handelt, die deine Leidenschaft repräsentiert, steht deinem Erfolg (normalerweise) nichts im Weg.
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