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Homeoffice-Pauschale: Geld sparen bei der Steuererklärung

Am 31. Juli 2021 ist es wieder soweit – die Steuererklärung steht an. Hast du aufgrund der Corona-Pandemie das Jahr 2020 im Homeoffice verbracht und wirst auch 2021 in den eigenen vier Wänden arbeiten, dann kannst du die Homeoffice-Pauschale (HOP) in Höhe von 5 Euro pro Tag ansetzen; maximal 600 Euro pro Jahr. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du dabei Geld sparen kannst, erfährst du jetzt.

Neben vielen Vor- und Nachteilen, die das Homeoffice mit sich bringt, ergeben sich zwangsläufig höhere Lebenshaltungsosten und höhere Kosten für Wasser, Strom und Heizung. Der Bundestag hat aufgrund dieser Überlegungen zum Jahreswechsel die Homeoffice-Pauschale (5 Euro pro Tag/max. 600 Euro im Jahr) eingeführt, um Betroffene im Zuge der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten.

Die Homeoffice-Pauschale kann von Arbeitnehmern als Werbungskosten geltend gemacht werden. Außerdem können Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler die HOP als Betriebsausgaben angeben. Studierende und Auszubildende können die HOP bei den Sonderausgaben angeben.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Voraussetzung für die Homeoffice-Pauschale ist eine berufliche Tätigkeit, die du vollumfänglich von zu Hause ausübst. Logischerweise entfällt an diesen Tagen die Pendlerpauschale, die normalerweise an eine vertragliche Präsenzverpflichtung an den ursprünglichen Arbeitsplatz gekoppelt ist. Es ist nicht entscheidend, ob du freiwillig oder verpflichtend im Homeoffice arbeitest. Vielmehr darf die berufliche Tätigkeit im Homeoffice nicht durch einen externen beruflichen Grund unterbrochen werden. Ansonsten würde die Tagespauschale an diesem Tag wegfallen.

Wie konnte Homeoffice bisher abgesetzt werden?

Ein häusliches Arbeitszimmer konntest du bisher nur unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht eine Lockerung der Voraussetzungen. So muss das Arbeitszimmer in die häusliche Sphäre eingebunden und räumlich in der Nähe der Wohnung oder Haus sein, dein Vorgesetzter muss die Arbeit zu Hause angewiesen haben und das Arbeitszimmer darf zu höchstens 10 Prozent privat genutzt werden, also nicht als Freizeit- oder Schlafraum deklariert sein.

Wo gebe ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung an?

Noch bevor die HOP vom Gesetzgeber verabschiedet wurde, hatte die Finanzverwaltung die Steuererklärungsvordrucke bereits für das Jahr 2020 entworfen. Es gibt also keine gesonderte Zeile im Steuererklärungsformular. In der Anlage N (Zeile 47 und 48 Kennziffer 380) kann unter den sonstigen Werbungskosten die HOP angegeben werden.

Wie wird die Home-Office-Pauschale verrechnet?

Die Homeoffice-Pauschale wird mit der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro verrechnet und nicht zusätzlich gewährt. Übersteigen die Werbungskosten inklusive der Home-Office-Pauschale die Werbungskostenpauschale, entsteht also ein Kostenaufwand von mehr als 400 Euro für Arbeitsmaterialien wie Arbeitstisch, Bürostuhl, Laptop und Co., kann die HOP vorteilhaft eingesetzt werden. In der Regel liegen bei den Betroffenen die Werbungskosten (incl. HOP) unter 1000 Euro, so dass die Homeoffice-Pauschale in wenigen Fällen sinnvoll eingesetzt werden kann. Im Jahr der Anschaffung der absetzbaren Arbeitsmittel kannst du jeweils 800 Euro (plus 16 Prozent MwSt.) geltend machen. Kostenintensive Arbeitsmittel werden über mehrere Jahre abgeschrieben, insofern sie in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn du magst, kannst du deine Werbungskosten einmal über folgenden Link berechnen.

Berechnung der Werbungskosten mit HOP

Ist die Homeoffice-Pauschale auf Ehegatten anwendbar?

Sind die Voraussetzungen für die HOP erfüllt, können zusammenveranlagte Ehegatten die Pauschale pro Person anwenden.

Welche Kosten kann der Arbeitgeber unabhängig von der HOP erstatten oder direkt übernehmen?

  • berufliche Telefonkosten, die vom Arbeitnehmer nachgewiesen und getragen wurden
  • Internetkosten des Arbeitnehmers
  • Computer und Software, die der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat

Reisekosten und Kosten für externe Termine kannst du allerdings für einen Homeoffice-Tag im Rahmen der HOP nicht ansetzen. Auswärtstermine und Reisekosten werden aus beruflichen oder betrieblichen Gründen außerhalb der HOP berücksichtigt.

Muss die Homeoffice-Pauschale nachgewiesen werden?

Seit 2017 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht: Wenn du eine Steuererklärung abgibst, dann müssen Nachweise nur noch in Ausnahmefällen vorgelegt werden. Natürlich solltest du trotzdem in der Lage sein, deine Einkünfte bzw. Angaben jederzeit belegen zu können. Eine Bestätigung der Homeoffice-Tätigkeit muss innerhalb eines Monats erfolgen. Im Einzelfall wäre es denkbar, dass das Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anzahl der Tage anfordert, die der Betroffene im Homeoffice verbracht hat. Diese Einzelfallprüfung bietet sich bei Arbeitgebern an, die mit einer elektronischen Zeiterfassung, Stempeluhren oder gleichwertigen Systemen arbeiten. So kann jeder Arbeitstag zuverlässig nachgeprüft werden. Werden Eintragungen vor Ort festgestellt, so wird gemäß der Voraussetzungen an den entsprechenden Tagen die HOP nicht gewährt. Je nach Einzelfall kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn Betroffene oder der Arbeitgeber unzutreffende Angaben gemacht haben.

Welche Tipps kannst du konkret umsetzen?

Folgende Tipps können dir bei der Steuererklärung helfen, Geld zu sparen:

(1.) Versuche über die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000 Euro zu kommen. Sei möglichst oft im Homeoffice, bis zu 120 Tage sind möglich (5€/Tag mal 120 = 600 Euro). Nutze Anschaffungen und Ausgaben, z. B. Gebühren, Kauf von Schutzmasken, neue Gerätschaften, um über 400 Euro geltend zu machen und so die HOP auszunutzen.

(2.) Nutze die Pendlerpauschale und HOP gewinnbringend: Die Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer. Sie ist, je nach Möglichkeit und Anspruch, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Wenn du als Beschäftigter das Homeoffice verlässt und ins Büro fährst, ist die Pendlerpauschale ansetzbar. Bist du im Homeoffice tätig, dann kannst du die HOP nutzen. Selbstverständlich darfst du in der Steuererklärung nur das angeben, was du in Wirklichkeit getan hast.

(3.) Das separate Arbeitszimmer lohnt sich gegenüber der HOP, insofern du es in der Steuererklärung besser angeben kannst, als die HOP. Alleine die Mietkosten machen das Absetzen eines Arbeitszimmers deutlich attraktiver.

Fazit: Wenn du bereits im hauseigenen Büro arbeitest oder Homeoffice schon länger kein Fremdwort für dich ist und keine größeren betriebsbedingten Anschaffungen und Ausgaben vorliegen, wirst du von der Homeoffice-Pauschale nicht besonders profitieren. Es kann sich allerdings für dich lohnen, wenn du die Homeoffice-Pauschale geschickt mittels der obigen Tipps einsetzt und die weiteren Möglichkeiten auf Absetzbarkeit innerhalb der Steuererklärung prüfst.

Steuerhilfevereine kritisieren die Möglichkeiten der Homeoffice-Pauschale. Besser wäre die Absetzbarkeit zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob die Homeoffice-Pauschale sinnvoll eingesetzt wird und ihren Zweck womöglich verfehlt.

 

Foto: pikselstock / stock.adobe.com

AJOURE´ Redaktion
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