Auf deiner Website steht „nachhaltig“. In einem Instagram-Post nennst du dein Angebot „klimafreundlich“. Auf der Verpackung prangt ein selbst gestaltetes grünes Siegel. Vielleicht kannst du jeden dieser Begriffe irgendwie erklären. Ab dem 27. September 2026 reicht ein gutes Gefühl dafür aber noch weniger als bisher.
Dann gelten neue Regeln gegen Greenwashing. Allgemeine Umweltaussagen, nicht überprüfbare Nachhaltigkeitssiegel und bestimmte Klimaneutralitätsversprechen werden deutlich strenger behandelt. Das betrifft nicht nur große Konzerne. Auch ein kleiner Onlineshop, eine Kosmetikmarke, eine Beraterin oder eine Creatorin kann geschäftlich gegenüber Verbraucherinnen werben.
Die gute Nachricht: Du musst Nachhaltigkeit nicht aus deiner Kommunikation streichen. Du solltest nur präzise sagen, was genau besser ist, worauf sich die Aussage bezieht und wie du sie belegen kannst.
Kurz gesagt
Prüfe bis zum 27. September alle pauschalen Umweltbegriffe, eigenen Siegel und produktbezogenen Klimaversprechen. Ersetze allgemeine Aussagen durch konkrete, nachweisbare und klar begrenzte Informationen.
Was ändert sich am 27. September 2026?
Deutschland setzt damit europäische Vorgaben zum besseren Schutz vor unlauteren Umweltversprechen um. Die Änderungen landen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie betreffen geschäftliche Aussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, also beispielsweise Produktseiten, Verpackungen, Anzeigen, Social-Media-Posts, Newsletter oder Verkaufsbroschüren.
Vier Punkte sind für kleine Unternehmen besonders wichtig:
- Allgemeine Umweltaussagen werden riskanter. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ dürfen nicht einfach als pauschales Qualitätsversprechen stehen bleiben.
- Eigene Nachhaltigkeitssiegel sind nicht mehr frei gestaltbar. Ein Nachhaltigkeitssiegel muss auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt sein.
- Der Umfang einer Aussage muss stimmen. Ist nur die Verpackung verbessert, darf nicht das gesamte Produkt oder Unternehmen als nachhaltig dargestellt werden.
- Produktbezogene Klimaversprechen allein durch Kompensation sind unzulässig. Ein Produkt als „klimaneutral“ zu bewerben, nur weil außerhalb seiner Wertschöpfungskette Zertifikate gekauft oder Emissionen kompensiert wurden, ist künftig nicht mehr erlaubt.
Wichtig
Ein Link im Kleingedruckten heilt keine unklare Hauptaussage automatisch.
Wenn du vorne groß „nachhaltig“ schreibst, sollte die Aussage nicht erst nach mehreren Klicks relativiert werden. Die konkrete Einordnung gehört klar und gut sichtbar an die Aussage.
Welche Begriffe solltest du jetzt prüfen?
Die neuen Regeln nennen nicht nur ein einzelnes verbotenes Wort. Entscheidend ist, welchen Eindruck deine gesamte Kommunikation erzeugt. Besonders prüfbedürftig sind pauschale Aussagen wie:
- nachhaltig
- umweltfreundlich oder umweltschonend
- grün oder ökologisch
- klimafreundlich, CO₂-freundlich oder klimaneutral
- biologisch abbaubar oder biobasiert
- gut für die Umwelt
- ressourcenschonend
Das bedeutet nicht, dass jede Verwendung eines solchen Begriffs automatisch verboten ist. Eine allgemeine Umweltaussage benötigt aber eine anerkannte hervorragende Umweltleistung, die zur konkreten Aussage passt. Für kleine Unternehmen ist deshalb meist die sicherere und verständlichere Lösung: nicht allgemein loben, sondern konkret beschreiben.
So wird aus einem riskanten Claim eine konkrete Aussage
| Zu allgemein oder riskant | Besser: konkret und begrenzt | Dafür brauchst du |
|---|---|---|
| „Nachhaltige Verpackung“ | „Die Faltschachtel besteht zu 80 Prozent aus Recyclingpapier.“ | Nachweis des Verpackungslieferanten und klare Bezugsgröße |
| „Unser Shop ist klimaneutral“ | „Seit Januar versenden wir Standardpakete innerhalb Deutschlands ohne Luftfracht.“ | Dokumentierter Prozess und korrekter Geltungsbereich |
| „Umweltfreundliche Kosmetik“ | „Die Nachfüllpackung enthält 60 Prozent weniger Kunststoff als unser 250-ml-Spender.“ | Vergleichsgrundlage und belastbare Mengenangaben |
| Eigenes Blatt-Siegel „Eco Choice“ | Sachlicher Hinweis auf eine tatsächlich bestehende, überprüfbare Produkteigenschaft | Kein siegelartiger Eindruck ohne zulässiges System |
Diese Beispiele sind keine juristischen Freigaben für einen konkreten Claim. Sie zeigen die Richtung: Messbare Eigenschaft statt Imagewort, Teilbereich statt Gesamtversprechen, Beleg statt Stimmung.
Auch Dienstleistungen und Personenmarken sind betroffen
Greenwashing wird häufig mit Produktverpackungen verbunden. Die neuen Regeln erfassen aber auch Dienstleistungen. Eine Coachin, Agentur oder Designerin sollte deshalb Aussagen wie „nachhaltige Beratung“, „grünes Webdesign“ oder „klimaneutrales Coaching“ genauso prüfen.
Bei Dienstleistungen kannst du oft besser über deine konkreten Prozesse sprechen:
- Welche Reisen vermeidest du tatsächlich?
- Welche Materialien oder Versandwege hast du umgestellt?
- Auf welchen Teil deiner Leistung bezieht sich die Aussage?
- Über welchen Zeitraum hast du gemessen?
- Welche Unterlagen belegen die Angabe?
Schreibst du dagegen allgemein, dein ganzes Unternehmen sei „klimapositiv“, obwohl sich die Aussage nur auf eingekaufte Zertifikate oder eine kleine Einzelmaßnahme stützt, passt Versprechen und Wirklichkeit nicht zusammen.
Dein Green-Claims-Audit in 60 Minuten
Du musst nicht deine gesamte Marke neu erfinden. Starte mit den Stellen, an denen Kundinnen eine Kaufentscheidung treffen.
- Suche nach Schlüsselbegriffen. Durchsuche Website, Shop, Social-Media-Bios, Anzeigen, Newsletter-Vorlagen und PDFs nach „nachhaltig“, „grün“, „öko“, „klima“, „CO₂“, „umwelt“ und „ressourcenschonend“.
- Sammle alle Siegel. Notiere, wer sie vergeben hat, auf welchem System sie beruhen und welche Kriterien öffentlich überprüfbar sind.
- Markiere den Geltungsbereich. Bezieht sich die Aussage auf das Produkt, die Verpackung, den Versand, einen Standort oder das ganze Unternehmen?
- Lege den Beleg daneben. Lieferantenbestätigung, Zertifikat, Messung, Materialdatenblatt oder Berechnung müssen zur Aussage passen und aktuell sein.
- Streiche oder präzisiere. Kannst du eine pauschale Aussage nicht sauber tragen, formuliere sie konkret oder nimm sie vorerst heraus.
Einfaches Prüfschema
Was genau? Welche Eigenschaft wird behauptet?
Worauf bezogen? Produkt, Verpackung, Versand oder Unternehmen?
Im Vergleich womit? Gegenüber welcher früheren Version oder Alternative?
Womit belegt? Welcher aktuelle Nachweis trägt genau diese Aussage?
Was du nicht mit dem neuen Gesetz verwechseln solltest
In der öffentlichen Diskussion taucht zusätzlich die europäische „Green Claims Directive“ auf. Das ist ein anderes Vorhaben. Für deinen aktuellen Check ist entscheidend: Die hier beschriebenen Änderungen aus der europäischen EmpCo-Richtlinie sind in Deutschland umgesetzt und werden ab dem 27. September 2026 angewendet.
Warte deshalb nicht auf weitere Schlagzeilen. Überprüfe die Kommunikation, die heute schon online ist oder nach dem Stichtag weiter genutzt wird.
Häufige Fragen zu den Greenwashing-Regeln 2026
Gelten die Regeln nur für große Unternehmen?
Nein. Entscheidend ist nicht die Größe des Unternehmens, sondern die geschäftliche Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auch Selbstständige und kleine Shops sollten ihre Aussagen prüfen.
Darf ich das Wort „nachhaltig“ gar nicht mehr verwenden?
Es gibt kein schlichtes Verbot eines einzelnen Wortes. Allgemeine Umweltaussagen müssen aber die neuen Anforderungen erfüllen. Konkrete, eng begrenzte und belegbare Informationen sind in der Praxis meist deutlich verständlicher und weniger riskant.
Darf ich weiterhin über CO₂-Kompensation sprechen?
Du darfst transparent über Investitionen in Umweltprojekte oder den Erwerb von Zertifikaten informieren. Problematisch ist die daraus abgeleitete produktbezogene Aussage, das Produkt habe deshalb neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf das Klima.
Was ist mit älteren Posts und Verpackungen?
Die Bundesregierung nennt den 27. September 2026 als Anwendungsbeginn. Eine allgemeine Aufbrauchfrist für alte Kommunikation solltest du nicht einfach unterstellen. Bei bereits gedruckten Verpackungen, laufenden Kampagnen oder größeren Mengen empfiehlt sich eine konkrete rechtliche Prüfung.
Wer kann meine Aussagen rechtssicher prüfen?
Bei zentralen Werbeversprechen, eigenen Siegeln oder teuren Verpackungsauflagen ist eine auf Wettbewerbs- und Werberecht spezialisierte Rechtsberatung sinnvoll. Dieser Artikel hilft beim ersten Audit, ersetzt aber keine Prüfung deines Einzelfalls.
Fazit: Nachhaltigkeit darf bleiben, die Abkürzung nicht
Die neuen Regeln verbieten dir nicht, gute Veränderungen sichtbar zu machen. Sie zwingen Unternehmen aber dazu, genauer zu werden. Das ist zunächst Arbeit, kann deine Kommunikation am Ende jedoch glaubwürdiger machen.
Streiche nicht blind jedes grüne Wort. Prüfe, was du wirklich sagen willst, begrenze die Aussage auf den richtigen Bereich und halte den Nachweis bereit. So wird aus einem austauschbaren Nachhaltigkeitsversprechen eine Information, mit der Kundinnen tatsächlich etwas anfangen können.
Dein nächster Schritt
Du führst ein kleines Unternehmen und willst deine nächsten Schritte sortieren?
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Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im September 2026
- Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
- Bundesrat, Drucksache 8/26: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Stand: 23. September 2026. Dieser Beitrag bietet eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Claims, Siegeln, Verpackungsbeständen oder laufenden Kampagnen sollte der Einzelfall fachkundig geprüft werden.


