AJOURE Förderfinder
Welche Förderung könnte zu deiner Gründung passen?
Filtere nach deiner Situation, der Gründungsphase und der gewünschten Unterstützung. Wir übersetzen offizielle Förderinformationen in eine verständliche erste Orientierung.
AVGS-Gründungscoaching
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann ein individuelles Coaching zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit finanzieren.
- Förderung
- Kostenübernahme für die im Gutschein bewilligte Maßnahme
- Passend für
- Arbeitsuchende oder Arbeitslose, die ihre Geschäftsidee und Gründungsunterlagen professionell vorbereiten möchten
- Wichtig
- Vorheriges Gespräch mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter; bewilligter AVGS; zertifizierter Maßnahmeträger
- Frist
- Laufend; Gutschein und Zeitraum werden individuell festgelegt
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Was wird gefördert?
Finanziert wird eine bewilligte Coaching- oder Qualifizierungsmaßnahme bei einem zugelassenen Träger. Ein Gründungscoaching kann beispielsweise Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzplanung, Positionierung und die Vorbereitung auf Förderanträge abdecken. Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden.
So läuft die Antragstellung
Im persönlichen Gespräch mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter den Coachingbedarf klären. Nach Erhalt des AVGS eine zertifizierte Maßnahme suchen, die genau zu Ziel, Region und Gültigkeitsdauer des Gutscheins passt. Vom Träger eine Teilnahmebestätigung einholen und diese der Vermittlungsfachkraft vorlegen. Erst nach schriftlichem Bewilligungsbescheid beginnen.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
Der ausgestellte AVGS mit Maßnahmeziel, Gültigkeit und Region sowie die Bestätigung des ausgewählten zertifizierten Trägers. Für das Gespräch helfen eine kurze Beschreibung der Geschäftsidee und eine Liste der offenen Gründungsfragen.
Grenzen und Ausschlüsse
Kein allgemeiner Rechtsanspruch; Umfang und Ziel stehen im individuellen Gutschein
AJOURE-Hinweis: Kostenfreiheit besteht erst nach der schriftlichen Zustimmung. Keinen Coachingvertrag beginnen oder bezahlen, bevor die Bewilligung vorliegt.
Geprüft am 03.09.2026
Berliner Startup Stipendium Women (BSS Women)
Stipendium, Inkubatorplatz und Begleitung für innovative Berliner Gründungsteams mit weiblicher Mehrheit.
- Förderung
- Monatliches Stipendium von bis zu 2.500 €; Inkubator, Coaching und weitere Unterstützungsangebote
- Passend für
- Innovative Gründerinnen und Teams mit mindestens 51 % Frauenanteil in einer frühen Phase
- Wichtig
- Innovatives, technologieorientiertes Vorhaben; Bewerbung bei einem teilnehmenden Berliner Inkubator
- Frist
- Bewerbungszeiträume unterscheiden sich je nach Inkubator
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Was wird gefördert?
Je nach Programmlinie und Inkubator erhalten Teilnehmende für bis zu zwölf Monate ein monatliches Stipendium von bis zu 2.500 Euro. Dazu kommen Arbeitsplätze, gegebenenfalls Labore und technisches Equipment sowie Coaching, Mentoring, Qualifizierung und speziell für Gründerinnen ausgerichtete Unterstützungsangebote.
So läuft die Antragstellung
Nicht zentral bei der Senatsverwaltung bewerben, sondern bei einem der ausgewählten Berliner Inkubatoren. Zuerst einen fachlich passenden Träger und dessen aktuelle Bewerbungsphase auswählen, dann die dort verlangte Bewerbung einreichen. Auswahl und Vertrag erfolgen über den Inkubator. Fristen und Themenschwerpunkte unterscheiden sich je Träger.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
Die verbindliche Liste legt der jeweilige Inkubator fest. Typischerweise sollten Pitchdeck oder Ideenskizze, Beschreibung von Innovation und Prototyp, Markt- und Umsetzungsplan, Teamprofile und Nachweise zum Frauenanteil im Team vorbereitet werden.
Grenzen und Ausschlüsse
Nicht für jede klassische Selbstständigkeit; konkrete Bedingungen und Fristen hängen vom ausgewählten Inkubator ab
AJOURE-Hinweis: Am 3. September 2026 läuft beispielsweise die zweite Bewerbungsphase des Grace Berlin Accelerators bis 27. September 2026. Andere Inkubatoren haben eigene Zeitfenster und Branchenschwerpunkte; deshalb immer die aktuelle Trägerliste vergleichen.
Geprüft am 03.09.2026
Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit
Ermessensleistung des Jobcenters für Menschen, die aus dem Grundsicherungsgeld heraus hauptberuflich selbstständig werden.
- Förderung
- Individuelle Höhe; monatlich für höchstens 24 Monate
- Passend für
- Beziehende von Grundsicherungsgeld mit tragfähigem hauptberuflichem Gründungsvorhaben
- Wichtig
- Mindestens 15 Stunden Selbstständigkeit pro Woche; persönliche Eignung; Aussicht, die Hilfebedürftigkeit zu beenden
- Frist
- Laufende Antragstellung nach Beratung beim Jobcenter
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Was wird gefördert?
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld monatlich ausgezahlt und nicht darauf angerechnet. Höhe und Dauer bestimmt das Jobcenter individuell; möglich sind höchstens 24 Monate. Es dient als finanzieller Spielraum, bis die hauptberufliche Selbstständigkeit ausreichend Einkommen erwirtschaftet.
So läuft die Antragstellung
Vor dem hauptberuflichen Start einen Termin mit der Integrationsfachkraft vereinbaren. Anschließend die verlangten Gründungsunterlagen zusammenstellen, Beratung wahrnehmen und den Online-Antrag im Benutzerkonto des Jobcenters einreichen. Das Jobcenter prüft Eignung, Tragfähigkeit und die Aussicht, dass die Selbstständigkeit die Hilfebedürftigkeit beendet.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
Lebenslauf, Geschäftsplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre. Zusätzlich können Qualifikationsnachweise und eine externe Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt werden.
Grenzen und Ausschlüsse
Kein Rechtsanspruch; Entscheidung und Höhe sind vom Einzelfall abhängig
AJOURE-Hinweis: Betrag und Laufzeit sind keine festen Pauschalen. Im Beratungsgespräch auch klären, ob neben dem Einstiegsgeld weitere Hilfen für notwendige Sachgüter möglich sind.
Geprüft am 03.09.2026
EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS
Zusätzlicher Berliner Bonus für innovative Unternehmen, die mehrheitlich von Frauen gegründet wurden.
- Förderung
- Einmalig bis zu 10.000 € pro Unternehmen
- Passend für
- Mehrheitlich von Frauen gegründete innovative Unternehmen in Berlin mit GründungsBONUS-Plus-Bewilligung
- Wichtig
- Bestandskräftiger Zuwendungsbescheid für GründungsBONUS Plus ab 01.09.2025; weibliche Mehrheit bei Gründung und Gesellschaftsanteilen
- Frist
- Anträge bis 31.10.2027 möglich, solange Mittel verfügbar sind
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Was wird gefördert?
Eine einmalige zusätzliche Leistung von bis zu 10.000 Euro für innovative Berliner Unternehmen, die mehrheitlich von Frauen gegründet wurden beziehungsweise mehrheitlich Frauen gehören. Der Bonus gleicht strukturelle Nachteile von Gründerinnen aus und ist als De-minimis-Beihilfe ausgestaltet.
So läuft die Antragstellung
Das aktuelle Antragsformular und die De-minimis-Erklärung auf Berlin.de verwenden und die dort genannten Einreichungshinweise beachten. Grundvoraussetzung ist ein bestandskräftiger Bewilligungsbescheid für GründungsBONUS Plus, der ab dem 1. September 2025 erteilt wurde. Anträge sind nach aktuellem Stand bis 31. Oktober 2027 möglich.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
Antragsformular, bestandskräftiger GründungsBONUS-Plus-Bescheid, De-minimis-Erklärung sowie die im Antrag verlangten Nachweise zur weiblichen Mehrheit bei Gründung und Gesellschaftsanteilen.
Grenzen und Ausschlüsse
Ohne GründungsBONUS-Plus-Bescheid nicht zugänglich; vergleichbare Bonusleistung darf nicht bereits bezogen worden sein
AJOURE-Hinweis: Der GründerinnenBONUS ist kein eigenständiger Einstieg in die Förderung. Zuerst muss GründungsBONUS Plus bewilligt worden sein.
Geprüft am 03.09.2026
ERP-Gründerkredit – StartGeld
Förderkredit der KfW für Gründung, Übernahme und junge Unternehmen im Neben- oder Vollerwerb.
- Förderung
- Bis zu 200.000 € Kredit, davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel
- Passend für
- Gründende, Nachfolgende und kleine Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre
- Wichtig
- Vorhaben in Deutschland; Antrag vor Vorhabensbeginn über Bank oder Finanzierungspartner
- Frist
- Laufend; Antrag über Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens
Details und Antrag ansehen
Was wird gefördert?
Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen. Dazu gehören etwa Ausstattung, Maschinen, Fahrzeuge, Miete, Personal, Marketing, Beratung und Leasing. Von maximal 200.000 Euro dürfen bis zu 80.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen.
So läuft die Antragstellung
Die Finanzierung wird nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragt. Dort Geschäftskonzept und Finanzierung vorlegen. Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Erst nach Zusage den Kreditvertrag schließen und das Vorhaben starten.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
In der Praxis insbesondere Businessplan beziehungsweise Geschäftskonzept, Investitions-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung sowie die vom Finanzierungspartner verlangten Bonitätsunterlagen. Je nach Unternehmensstruktur außerdem KMU-Selbsterklärung, De-minimis-Erklärung und Einwilligung zu Auskunfteianfragen.
Grenzen und Ausschlüsse
Nicht für Unternehmen, die bereits länger als fünf Jahre am Markt sind; Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen eingeschränkt
AJOURE-Hinweis: Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber dem Finanzierungspartner. Das erleichtert den Bankzugang, ersetzt aber nicht die eigene Rückzahlungspflicht und die Prüfung der Tragfähigkeit.
Geprüft am 03.09.2026
EXIST-Gründungsstipendium
Zwölfmonatige Förderung für innovative, wissensbasierte Gründungsideen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- Förderung
- Monatlich 1.000–3.000 € je nach Status; zusätzlich Sachmittel und Coachingbudget
- Passend für
- Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Forschende mit innovativer wissensbasierter Idee
- Wichtig
- Frühe Vorgründungsphase; Betreuung durch ein Gründungsnetzwerk; Team in der Regel maximal drei Personen
- Frist
- Antragstellung grundsätzlich jederzeit über eine Hochschule oder Forschungseinrichtung
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Was wird gefördert?
Zwölf Monate persönliche Stipendien von monatlich 1.000 Euro für Studierende, 2.000 Euro bei Berufsabschluss, 2.500 Euro für Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie 3.000 Euro für Promovierte. Hinzu kommen 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind, bis zu 30.000 Euro Sachmittel für Teams beziehungsweise 10.000 Euro bei Einzelgründungen und 5.000 Euro Coachingbudget.
So läuft die Antragstellung
Frühzeitig das Gründungsnetzwerk einer Hochschule oder Forschungseinrichtung ansprechen. Dieses prüft Idee und Team, stellt Betreuung und Infrastruktur sicher und reicht den Förderantrag als Antragstellerin ein. Die vollständigen Unterlagen werden digital über easy-Online und den Projektträger Jülich übermittelt.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
Ideenpapier mit Innovation, Markt, Geschäftsmodell, Team und Arbeitsplan, Planung der Sach- und Coachingmittel, Angaben zum Status der Teammitglieder und die aktuellen EXIST-Antragsunterlagen. Die Hochschule oder Forschungseinrichtung nennt die im Einzelfall notwendigen Nachweise.
Grenzen und Ausschlüsse
Nicht für gewöhnliche Dienstleistungen ohne erkennbare Innovation; Unternehmensgründung darf zum Förderstart noch nicht erfolgt sein
AJOURE-Hinweis: Das Programm ist für innovative, wissensbasierte Vorhaben aus Hochschule oder Forschung gedacht. Vor einer Unternehmensgründung unbedingt mit dem zuständigen Gründungsnetzwerk abstimmen, weil die Gesellschaft zum Förderstart grundsätzlich noch nicht gegründet sein darf.
Geprüft am 03.09.2026
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
BAFA-Zuschuss für individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen.
- Förderung
- In Berlin bis zu 50 % von maximal 3.500 € Beratungskosten, also höchstens 1.750 € Zuschuss
- Passend für
- Rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Wichtig
- Beratung als individuelle Einzelberatung; Antrag nach den BAFA-Vorgaben
- Frist
- Aktuelle Förderrichtlinie läuft bis 31.12.2026
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Was wird gefördert?
Bezuschusst werden individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Beratung darf höchstens fünf Tage umfassen. Für Unternehmen in Berlin sind maximal 3.500 Euro Beratungskosten förderfähig; der Zuschuss beträgt 50 Prozent und damit höchstens 1.750 Euro.
So läuft die Antragstellung
Den Antrag vor Beauftragung beziehungsweise Beginn der Beratung online über die BAFA-Antragsplattform stellen. Unternehmen, die noch kein Jahr am Markt sind, müssen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner führen. Nach Erhalt der Inaussichtstellung Beratung durchführen und innerhalb von sechs Monaten den Verwendungsnachweis online einreichen.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
Online-Antrag und KMU-Erklärung; bei jungen Unternehmen Bestätigung des Informationsgesprächs. Für den Verwendungsnachweis insbesondere Beratungsbericht, Rechnung des Beratungsunternehmens, Zahlungsnachweis und die über die Plattform verlangten Erklärungen.
Grenzen und Ausschlüsse
Keine überwiegende Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder reine Fördermittelberatung; keine Doppelförderung derselben Beratung
AJOURE-Hinweis: Die aktuelle Richtlinie endet am 31. Dezember 2026. Vor Beauftragung prüfen, ob der Antrag noch fristgerecht möglich ist und ob eine Folgerichtlinie veröffentlicht wurde.
Geprüft am 03.09.2026
GründungsBONUS Plus
Berliner Zuschuss für den Aufbau innovativer, kreativer, digitaler, sozialer oder besonders nachhaltiger junger Unternehmen.
- Förderung
- 50 % der förderfähigen Gründungskosten, maximal 50.000 €
- Passend für
- Innovative oder besonders nachhaltige Gründungen und Freiberuflerinnen mit Sitz in Berlin
- Wichtig
- Gründung vollzogen und höchstens 18 Monate alt; mehrheitliche Anteile bei den Gründenden; Markt- und Wachstumspotenzial
- Frist
- Anträge sind aktuell möglich; Antrag vor Vertragsabschluss oder Bestellung
Details und Antrag ansehen
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Material- und Investitionskosten, laufende Betriebsausgaben, Personalkosten sowie Fremdleistungen wie Beratung, IT-Entwicklung und die Sicherung von Rechten oder Patentanmeldungen. Der Zuschuss deckt 50 Prozent der anerkannten Kosten bis maximal 50.000 Euro innerhalb eines in der Regel zweijährigen Bewilligungszeitraums.
So läuft die Antragstellung
Antrag vollständig und elektronisch beim IBB Business Team einreichen. Für förderfähige Investitionen dürfen bei Antragseingang noch keine Liefer- oder Leistungsverträge bestehen; laufende Kosten dürfen noch nicht angefallen sein. Auszahlungen werden später im Erstattungsprinzip mit Rechnungen und Zahlungsbelegen in bis zu vier Tranchen beantragt.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
Ausweis oder Reisepass, Gründungsnachweis beziehungsweise Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder steuerliche Anmeldung, Gesellschaftsverträge, Businessplan, Finanz- und Liquiditätsplanung über mindestens drei Jahre, Lebensläufe, Kontodaten, gegebenenfalls De-minimis-Nachweise sowie bei juristischen Personen der Eintrag in der Berliner Transparenzdatenbank.
Grenzen und Ausschlüsse
Keine rein konventionelle Gründung ohne ausreichende Innovation oder besondere Nachhaltigkeit; Ausgaben erst nach Antragseingang beauftragen
AJOURE-Hinweis: Da im Erstattungsprinzip gezahlt wird, muss ausreichend Liquidität für die Vorfinanzierung vorhanden sein. Vor dem rechtsverbindlichen Antrag keine Bestellung und keinen Dienstleistungsvertrag auslösen.
Geprüft am 03.09.2026
Gründungszuschuss
Unterstützung der Agentur für Arbeit für den Schritt aus dem Arbeitslosengeld in eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
- Förderung
- 6 Monate: zuletzt erhaltenes Arbeitslosengeld plus 300 €; anschließend auf Antrag 9 Monate lang 300 €
- Passend für
- Personen mit Arbeitslosengeld, die hauptberuflich gründen wollen
- Wichtig
- Zu Beginn noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld; tragfähiges Vorhaben; positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
- Frist
- Laufende Antragstellung; vor Aufnahme der Selbstständigkeit beraten lassen
Details und Antrag ansehen
Was wird gefördert?
Der Zuschuss sichert in der Startphase vor allem den privaten Lebensunterhalt und die soziale Absicherung. In Phase 1 werden sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld und zusätzlich 300 Euro gezahlt. Phase 2 umfasst auf gesonderten Antrag weitere neun Monate mit jeweils 300 Euro. Betriebliche Investitionen werden darüber nicht finanziert.
So läuft die Antragstellung
Zuerst einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren und klären, ob der Zuschuss grundsätzlich infrage kommt. Danach Geschäftskonzept und Finanzplanung erstellen, die Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigen lassen und den Antrag für Phase 1 vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit einreichen. Phase 2 muss später separat beantragt werden.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Stellungnahme der fachkundigen Stelle sowie je nach Verfahrensstand Gewerbeanmeldung oder Anzeige der freiberuflichen Tätigkeit.
Grenzen und Ausschlüsse
Kein Rechtsanspruch; nicht für eine ausschließlich nebenberufliche Gründung
AJOURE-Hinweis: Der kritische Punkt sind die noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Deshalb zuerst mit der Agentur sprechen und erst danach den Starttermin verbindlich festlegen.
Geprüft am 03.09.2026
Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Direktes Berliner Mikrodarlehen für Gründung, Festigung und Wachstum ohne bankübliche Besicherung.
- Förderung
- Bis zu 50.000 € Darlehen; in der Regel sechs Jahre Laufzeit mit einem tilgungsfreien Jahr
- Passend für
- Gründende, Freiberuflerinnen und Berliner Unternehmen mit überschaubarem Finanzierungsbedarf
- Wichtig
- Betriebsstätte in Berlin; wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben; bei Gesellschaften selbstschuldnerische Bürgschaft der maßgeblichen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Frist
- Laufend; vollständiger Antrag vor Beginn des Vorhabens
Details und Antrag ansehen
Was wird gefördert?
Mitfinanziert werden Investitionen und zugehörige Betriebsmittel für Gründung, Festigung, Betriebsübernahme, Neuansiedlung, Erweiterung und die Vorfinanzierung konkreter Aufträge. Das Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro, läuft in der Regel sechs Jahre und enthält üblicherweise ein tilgungsfreies Jahr.
So läuft die Antragstellung
Zuerst den IBB-Vorcheck zu den wirtschaftlichen Verhältnissen durchführen. Danach den Antrag vor Beginn des Vorhabens vollständig über das IBB-Kundenportal oder auf dem vorgesehenen schriftlichen Weg einreichen. Nach Vollständigkeitsprüfung kann ein persönliches Gespräch folgen; die Kreditentscheidung erfolgt anschließend.
Diese Unterlagen solltest du vorbereiten
Je nach Fall unter anderem Ausweis, Lebenslauf, Gewerbe- oder steuerliche Anmeldung, Gesellschaftsvertrag und Beteiligungsverhältnisse, Selbstauskunft, KMU- und De-minimis-Erklärungen, Schufa-Einwilligung, Auskunft in Steuersachen, Mietvertrag sowie Nachweis der Gesamtfinanzierung. Bei Bestandsunternehmen zusätzlich aktuelle BWA und gegebenenfalls Jahresabschlüsse.
Grenzen und Ausschlüsse
Negativmerkmale können die Finanzierung ausschließen; bereits finanzierte Positionen können nicht nochmals über GründungsBONUS Plus abgerechnet werden
AJOURE-Hinweis: Entwicklungskosten sind bei Gründungsvorhaben nicht finanzierbar; ein marktreifer Prototyp beziehungsweise zugelassenes Produkt wird vorausgesetzt. Wegen aktuell längerer Bearbeitungszeiten frühzeitig beantragen.
Geprüft am 03.09.2026

