Wer vom Arzt krankgeschrieben wurde, traut sich oftmals kaum noch aus dem Haus. Zu groß ist die Sorge, vom Chef oder von Kollegen erwischt zu werden. Tatsächlich haben kranke Arbeitnehmer aber mehr Rechte, als den meisten von ihnen bekannt ist.
Die Genesung steht im Mittelpunkt
Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber kranken Arbeitnehmern alle Tätigkeiten, welche die Genesung nicht beeinflussen. Das bedeutet, dass es zum Beispiel kein Problem ist, wenn du mit einer ausgekugelten Schulter einkaufen gehst. Auch ein Plausch mit Freunden in der Öffentlichkeit ist in einem solchen Fall kein Problem. Solange du vom Arzt nicht explizit für bettlägerig erklärt wurdest, musst du auch nicht den ganzen Tag zu Hause verbringen.
Allerdings haben kranke Arbeitnehmer auch gewisse Pflichten. Sie müssen alles dafür tun, um eine möglichst schnelle Genesung zu ermöglichen. Du solltest deshalb tunlichst vermeiden, diesem Prozess irgendwie im Wege zu stehen. Bei einer Krankschreibung aufgrund von Rückenschmerzen ist es also nicht unbedingt die beste Idee, in der Öffentlichkeit joggen zu gehen. Sport an sich ist aber nicht per se verboten. Es hängt immer davon ab, warum du krankgeschrieben worden bist.
Der Arbeitgeber ist in der Beweislast
Allerdings bist du in keiner Weise dazu verpflichtet, deinen Chef oder Kollegen darüber in Kenntnis zu setzen, warum du krank bist. Für die Arbeit reicht die einfache Information aus, dass du krank bist. Streng genommen verstößt ein Vorgesetzter schon dann gegen Datenschutzbestimmungen und auch das Grundgesetz, wenn er nur nach der genauen Krankheit fragt.
Verbieten kann der Arbeitgeber nicht einmal Dinge wie Partys oder sogar einen Urlaub. Allerdings macht es natürlich keinen guten Eindruck, wenn ein krankgeschriebener Angestellter sternhagelvoll in der Disco erwischt wird. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber durchaus Schritte gegen seinen Mitarbeiter in die Wege leiten. Dabei gilt jedoch, dass der eigene Chef stets in der Beweislast ist und erstmal nachweisen muss, dass sich jemand nicht vorschriftsgemäß verhalten hat.
Der gesunde Menschenverstand ist hilfreich!
Abseits von rein juristischen Vorgaben solltest du dir aber auch darüber im Klaren sein, dass ein Arbeitgeber bei auffälligem Verhalten oder häufigen Krankschreibungen andere Möglichkeiten hat, um dir das Leben schwer zu machen. Dazu zählt etwa eine ganz normale Kündigung, weil dein Chef sich eine weitere Zusammenarbeit mit dir einfach nicht vorstellen kann. Die vergleichsweise laschen Vorgaben in den Gesetzbüchern sind also kein Freifahrtschein, um mit gelben Urlaubszetteln regelmäßig auf die Piste zu gehen. Sie dienen tatsächlich nur dazu, kranken Angestellten weiterhin ein angenehmes Leben zu erfüllen und sie nicht automatisch ans Bett zu fesseln.
Im Zweifel ist es deshalb oft eine gute Idee, auf den gesunden Menschenverstand zu hören. Im Supermarkt um die Ecke einzukaufen oder in der Apotheke Medikamente zu holen, ist kein Problem. Auch bei einem Spaziergang werden die wenigsten Chefs sich beschweren, da frische Luft sogar hilfreich sein kann. Aber ein Fallschirmsprung oder ähnlich extreme Vorhaben können sicher warten, bis es um die eigene Gesundheit besser bestellt ist.
Zwei Fliegen mit einer Klappe?
Wer schon mal krank ist, kommt vielleicht auf die Idee, die Gelegenheit gleich auch für weitere Arztbesuche zu nutzen. Immerhin fehlt nicht selten die Zeit, um mal zum Zahnarzt zu gehen oder Ähnliches. Prinzipiell ist das auch möglich, auch hier hängt es aber wieder davon ab, welche Krankheit genau du hast. Bei schweren Erkältungen etwa können sich Krankheitserreger in den Zahnwurzeln verstecken und bei einer Behandlung zu schweren Entzündungen führen. In einem solchen Fall ist dann von einem Zahnarztbesuch abzusehen. Ein Arbeitnehmer würde damit auch gegen gesetzliche Auflagen verstoßen, da er die eigene Genesung gefährdet oder verzögert.
Vor dem Gang zu einem Spezialisten sollten weitere Arztbesuche deshalb in jedem Fall vorher mit dem Hausarzt abgeklärt werden. Nur so kannst du dir sicher sein, dass du nicht der eigenen Gesundheit schadest und damit potenziell auch deinen Arbeitsplatz in Gefahr bringst.
Zu lange krank geschrieben – und jetzt?
Viele kenne es wahrscheinlich, dass sie sich schon einige Tage vor Ende einer Krankschreibung wieder topfit und pudelwohl fühlen. In den allermeisten Fällen werden die restlichen Tage dann einfach noch genossen. Tatsächlich können Arbeitnehmer aber auch schon vor Ablauf einer Krankmeldung wieder zur Arbeit erscheinen. Dazu sind sie streng genommen sogar verpflichtet, auch wenn die Einhaltung dieser Regel selten bis nie kontrolliert wird. Dein Arzt gibt lediglich eine Prognose ab, wenn er dich krankschreibt. Diese ist aber nicht in Stein gemeißelt und eine schnellere Genesung ist immer möglich.
In der Praxis musst du keine schlimmen Folgen erwarten, wenn du deine Krankmeldung auch im gesunden Zustand aussitzt. Es macht aber auf der anderen Seite auch einen guten Eindruck, wenn ein Mitarbeiter sich schon vor Ende der Laufzeit wieder zur Stelle meldet. Das zeigt den Vorgesetzten gegenüber eine gehörige Portion an Engagement. Dabei sollte aber wiederum auch niemand zu übereifrig sein. Wer noch immer krank ist, bleibt besser zu Hause. Sieht der Chef dir eine Krankheit an, ist er sogar verpflichtet, dich nicht arbeiten zu lassen.
Nicht über die Stränge schlagen
Unter dem Strich ist eine Krankmeldung keine Verpflichtung, den lieben langen Tag im Bett zu verbringen. Solange du dazu in der Lage bist, kannst du durchaus noch einigen Tätigkeiten nachgehen und auch Besorgungen erledigen oder Ähnliches. Achte dabei aber darauf, es nicht zu übertreiben und dich nicht in allzu zweifelhaften Situationen erwischen zu lassen. Das ist letztlich nicht nur eine Frage der geltenden Gesetze, sondern hat auch mit dem gegenseitigen Vertrauen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten zu tun.
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