Wahrscheinlich ja. Insgesamt 43 Millionen Führerscheine müssen bis 2033 in EU-weit anerkannte Fahrerlaubnisse umgewandelt werden. Die Gültigkeit deiner Fahrerlaubnis bleibt dann nur mit dem neuen EU-Kartenführerschein erhalten.
Wir stellen kurz vor, wer wann und wie seinen Führerschein umtauschen muss – und warum. Nein, nicht nur, weil in Brüssel geldgierige Bürokraten sitzen.
Jeder, dessen Fahrerlaubnis VOR dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, muss seinen Führerschein umtauschen. Es betrifft alle Führerscheine, einen Motorradführerschein genauso wie die Fahrerlaubnis für einen PKW. Egal ob alter grauer “Lappen”, rosa Papierführerschein, eine Fahrerlaubnis aus der DDR oder der Plastikführerschein im Scheckkartenformat.
Maßgeblich für den Stichtag ist, wann dein Führerschein ausgestellt wurde. Nicht entscheidend ist, wann du ursprünglich die Fahrerlaubnis erworben hast. Das Ausstellungsdatum ist auf einem Plastikführerschein unter Ziffer 4a eingetragen. Steht unter Ziffer 4a z. B. das Jahr 2002, dann wurde er im Jahre 2002 ausgestellt und muss umgetauscht werden.
Wurde dein Führerschein NACH Stichtag 19.01.2013 ausgestellt, darfst du das Dokument behalten und musst nichts tun. Steht unter Ziffer 4a bei dir z. B. 2015, wurde dein Führerschein im Jahr 2015 ausgestellt. Du bist safe und sparst die Umtauschgebühr.
Die Fristen sind großzügig bemessen, damit keine Warteschlangen an der Führerscheinstelle entstehen.
Bis wann musst du deinen Führerschein umtauschen?
Hier gibt es einen weiteren Stichtag. Wann genau wurde dein Führerschein ausgefertigt? Wurde er bis zum 31.12.1998 erstellt? Dann gilt Tabelle Nummer eins.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Stichtag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01. 2024 |
1971 oder später | 19.01. 2025 |
Wurde dein Dokument ab dem 1. 1.1999 erstellt? Dann gilt Tabelle Nummer zwei.
Ausstellungsjahr | Stichtag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01. 2029 |
2009 | 19.01. 2030 |
2010 | 19.01. 2031 |
2011 | 19.01. 2032 |
ab 2012 bis 18.1.2013 | 19.01.2033 |
Das ist auf den ersten Blick verwirrend. Deshalb ein Beispiel für Tabelle 1:
- Dein Führerschein wurde ausgestellt am 25.4.1997. Dann gilt Tabelle1.
- Du bist 1976 geboren, du hast also Zeit bis zum 19.1. 2025.
Beispiel für Tabelle 2:
- Dein Führerscheindokument wurde im Jahr 2002 freiwillig von dir umgetauscht, also neu ausgestellt im Jahre 2002.
- Führerscheine, die im Jahr 2002 ausgestellt wurden, musst du bis zum 19.1. 2027 umtauschen.
Was passiert, wenn du nicht rechtzeitig umtauschst? Dann riskierst du (in Deutschland) ein Verwarnungsgeld. Du darfst weiterhin Motorrad und Auto fahren. Du begehst zwar keine Straftat, denn du fährst nicht ohne Fahrerlaubnis. Allerdings könnte es bei Kontrollen im Ausland Probleme geben.
Wie läuft der Umtausch ab?
Du kannst deinen Führerschein jederzeit in den örtlichen Ämtern umtauschen. Bevor du zum Amt gehst, brauchst du ein biometrisches Passfoto (35 x 45 mm). Bringe deinen Ausweis und deinen alten Führerschein mit. Führerscheine der Klassen 1 und 3 werden problemlos umgeschrieben.
Anders ist es bei einem LKW-Führerschein. Hier müssen ab bestimmten Jahrgängen ärztliche Gutachten vorgelegt werden. So wird sichergestellt, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen noch gegeben sind. Werden diese nicht mehr erfüllt, kann diese Klasse nicht umgeschrieben werden.
Wann bekommst du deinen neuen Führerschein?
Sind die Gebühren bezahlt, wird der Führerschein bestellt. Die Kosten betragen ca. 25 Euro. Gedruckt wird das neue Dokument in Berlin in der Bundesdruckerei.
Den neuen Führerschein kannst du entweder in deinem örtlich zuständigen Amt abholen oder per Direktversand zu dir nach Hause schicken lassen. Die Bundesdruckerei bietet auch die Möglichkeit einer Expressherstellung. Dann erhältst du den Führerschein binnen 48 Stunden.
Bringe deinen alten Führerschein bei der Abholung mit, er wird entwertet. Die neuen – EU-weit gültigen – Dokumente haben ein Ablaufdatum. Sie sind 15 Jahre gültig, dann musst du ihn neu beantragen.
Warum der ganze Aufwand?
Die Europäische Union möchte alle Führerscheine vereinheitlichen. Das ist aus zwei Gründen sinnvoll:
Europaweit gibt es sage und schreibe mehr als 110 unterschiedliche Führerscheindokumente. Um Sicherheitsstandards zu verbessern und einheitliche Fahrerlaubnisklassen bilden, wurden Neuerungen eingeführt. Diese sind ab dem 19.01.2013 in Kraft getreten, sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Führerscheine aus Papier sind bislang digital nicht erfasst – in Deutschland allein 15 Millionen. Die Daten der neuen Führerscheine fließen in einer europäischen Datenbank zusammen. Sie soll die Polizei bei Kontrollen unterstützen und Fälschungen vorbeugen.
In vielen europäischen Ländern wird der Führerschein als sicheres Identitätsdokument genutzt und anerkannt. Ein Papierdokument mit einem Foto, das 30 Jahre alt ist, erfüllt diese Funktion in keiner Weise. Der Ausweis muss fälschungssicher und die persönlichen Daten aktuell sein. Deshalb werden die neuen Führerscheine nach einer Frist von 15 Jahren durch ein neues Dokument ersetzt.
Foto: blende11.photo / stock.adobe.com