Es gibt einen Moment, den fast jede Selbstständige kennt. Man sitzt vor den Zahlen des Jahres, sieht, dass es sich trägt, dass die Aufträge da sind und die Rechnungen bezahlt werden, und irgendwo im Hinterkopf meldet sich ein leiser Gedanke: Und die Rente? Der Gedanke bleibt selten lange. Er wird verschoben, weil gerade wichtigere Dinge anstehen, und weil er unangenehm ist. Angestellte müssen sich um diese Frage nicht aktiv kümmern, bei ihnen passiert die Altersvorsorge automatisch. Bei dir passiert sie nur, wenn du dich entscheidest.
Diese Entscheidung ist gerade deutlich leichter geworden, und zwar aus zwei Gründen, die beide neu sind. Ab 2027 können Selbstständige zum ersten Mal staatliche Zulagen für die private Altersvorsorge bekommen. Und gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an einer Vorsorgepflicht, die für neu gegründete Selbstständige gelten soll. Wer sich jetzt einmal in Ruhe damit befasst, entscheidet selbst, statt später eine Regelung übergestülpt zu bekommen.
Warum das Thema für Selbstständige anders liegt
Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sind eindeutig. 2024 gingen rund 3,6 Millionen Menschen in Deutschland hauptberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nach. Von ihnen waren nur etwa 28 Prozent verpflichtend abgesichert, also über ein berufsständisches Versorgungswerk, über die Alterssicherung der Landwirte oder über eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die übrigen rund 2,6 Millionen, also fast drei Viertel, gehörten keinem Pflichtsystem an.
Das ist für sich genommen noch kein Drama. Problematisch wird es erst durch das, was danach kommt. Unter den über 65-Jährigen, die zuletzt selbstständig waren, bezogen 2023 rund 4,4 Prozent Grundsicherung im Alter. Bei ehemals abhängig Beschäftigten waren es etwa 2 Prozent, also weniger als die Hälfte. Und knapp 18 Prozent der ehemals Selbstständigen über 65 zählen zu den untersten zehn Prozent der Einkommensverteilung.
Der Grund ist meistens nicht Sorglosigkeit. Er liegt in der Struktur: Es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt, keinen automatischen Abzug vom Gehalt, und in vielen Erwerbsbiografien wechseln sich Phasen der Selbstständigkeit mit Anstellung, Elternzeit und Auftragsflauten ab. Genau diese Lücken schlagen später durch.
Kurz zusammengefasst
- Prüfe zuerst, ob du vielleicht schon pflichtversichert bist. Das betrifft mehr Berufe, als die meisten denken.
- Die gesetzliche Rente steht dir freiwillig offen, in zwei sehr unterschiedlichen Varianten.
- Die Basisrente ist der größte Steuerhebel, dafür bist du langfristig gebunden.
- Ab 1. Januar 2027 gibt es für Selbstständige erstmals Zulagen über das neue Altersvorsorgedepot.
- Ein freies Depot bleibt die flexibelste, aber ungeförderte Variante.
Erster Schritt: Bist du vielleicht schon versicherungspflichtig?
Bevor du irgendetwas abschließt, lohnt sich ein Blick auf eine Frage, die überraschend viele falsch beantworten. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt eine Reihe von Selbstständigen, die von Gesetzes wegen pflichtversichert sind, ohne dass sie das beantragen müssten. Dazu gehören unter anderem Handwerkerinnen in zulassungspflichtigen Gewerken, Lehrerinnen und Erzieherinnen ohne versicherungspflichtige Angestellte, Pflegepersonen, Hebammen sowie Künstlerinnen und Publizistinnen über die Künstlersozialkasse.
Besonders die Künstlersozialkasse wird häufig übersehen. Wer hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch arbeitet, also etwa als Grafikerin, Fotografin, Texterin oder Musikerin, kann dort versichert werden und zahlt dann nur etwa die Hälfte der Beiträge selbst. Der Rest kommt aus der Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und aus einem Bundeszuschuss. Das ist die einzige Konstellation, in der Selbstständige so etwas wie einen Arbeitgeberanteil bekommen.
Auch Freiberuflerinnen in kammerpflichtigen Berufen, also Ärztinnen, Anwältinnen, Architektinnen, Steuerberaterinnen und einige weitere, sind über ihr berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Wenn du in eine dieser Gruppen fällst, ist deine Grundabsicherung geregelt und die folgenden Abschnitte betreffen dich nur noch als Ergänzung.
Die gesetzliche Rente als freiwilliger Baustein
Selbstständige können in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind. Dafür gibt es zwei Wege, die sich stärker unterscheiden, als der ähnliche Name vermuten lässt.
Die freiwillige Versicherung ist der flexible Weg. Du bestimmst selbst, wie viel du einzahlst, und du kannst den Betrag jedes Jahr neu festlegen oder auch ganz aussetzen. 2026 liegt der monatliche Mindestbeitrag bei 112,16 Euro und der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro. Diese Flexibilität passt gut zu schwankenden Einnahmen.
Die Pflichtversicherung auf Antrag ist der verbindliche Weg. Den Antrag musst du innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit stellen, danach ist die Tür zu. Wer sie wählt, zahlt entweder den Regelbeitrag, der 2026 bei 735,63 Euro monatlich liegt, oder einen einkommensgerechten Beitrag von 18,6 Prozent des Gewinns. In den ersten drei Jahren nach der Gründung gibt es den halben Regelbeitrag, also 367,82 Euro. Diese Entscheidung bindet dich allerdings bis zum Ende deiner Selbstständigkeit.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht beim Geld, sondern beim Schutz. Für eine Erwerbsminderungsrente verlangt das Gesetz, dass in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Freiwillige Beiträge erfüllen zwar die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, sie ersetzen diese Pflichtbeiträge aber grundsätzlich nicht. Wer also freiwillig einzahlt und darauf vertraut, im Ernstfall abgesichert zu sein, sitzt einem Irrtum auf, der teuer werden kann.
Der Punkt, den fast alle übersehen
Freiwillige Beiträge bauen Rentenanwartschaften auf, aber sie öffnen dir nicht den Zugang zur Erwerbsminderungsrente. Wer diesen Schutz will, braucht entweder die Pflichtversicherung auf Antrag oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Für viele Selbstständige ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sogar dringender als die Altersvorsorge, weil ein Ausfall mit 40 finanziell schwerer wiegt als eine kleinere Rente mit 67.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt
Die Basisrente ist auf Selbstständige zugeschnitten und funktioniert im Kern wie die gesetzliche Rente: Du zahlst ein, später bekommst du eine lebenslange monatliche Rente. Kündigen, beleihen oder sich das Kapital auszahlen lassen geht nicht, und vererbbar ist sie nur mit Zusatzbausteinen.
Der Grund, warum sie trotzdem so oft empfohlen wird, ist der Steuerabzug. Beiträge zur Basisrente sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent bedeutet ein Jahresbeitrag von 6.000 Euro also rund 2.100 Euro weniger Steuer.
Ein wichtiger Haken dabei: Dieser Höchstbetrag ist ein gemeinsamer Topf für alle Basisvorsorgeaufwendungen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Versorgungswerken werden angerechnet. Wer bereits dort einzahlt, hat entsprechend weniger Spielraum für die Basisrente.
Die Basisrente lohnt sich vor allem für Selbstständige mit hohem und einigermaßen stabilem Einkommen, die den Steuervorteil wirklich ausschöpfen können und denen die lebenslange Zahlung wichtiger ist als der Zugriff auf das Kapital. Bei niedrigem Gewinn ist der Effekt dagegen klein, und die Bindung wiegt dann schwerer als der Vorteil.
Neu ab 2027: das Altersvorsorgedepot mit Zulagen
Hier liegt die eigentliche Neuigkeit. Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter die neuen Produkte anbieten, und die Riester-Rente wird damit abgelöst.
Für Selbstständige ist eine Änderung besonders relevant: Der förderberechtigte Personenkreis wurde erweitert. Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Paragraf 15 des Einkommensteuergesetzes oder aus freiberuflicher Tätigkeit nach Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 erzielt und eine Steuererklärung abgegeben hat, ist künftig grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Auch Pflichtmitglieder in Versorgungswerken kommen dazu. Bei Riester war das jahrelang anders, dort blieben die meisten Selbstständigen außen vor.
Die Förderung selbst wird einfacher und richtet sich nach dem, was du einzahlst:
| Baustein | Förderung | Maximal |
|---|---|---|
| Grundzulage, erste 360 Euro Eigenbeitrag | 50 Cent je eingezahltem Euro | 180 Euro |
| Grundzulage, weitere 1.440 Euro | 25 Cent je eingezahltem Euro | 360 Euro |
| Kinderzulage je Kind, bis 300 Euro Eigenbeitrag | 1 Euro je eingezahltem Euro | 300 Euro pro Kind |
| Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag | einmalig | 200 Euro |
In Zahlen heißt das: Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, also 150 Euro im Monat, bekommt bis zu 540 Euro Grundzulage dazu. Das entspricht einer Förderquote von 30 Prozent auf den eigenen Beitrag, und zwar unabhängig vom Steuersatz. Für Selbstständige mit zwei Kindern kommen bis zu 600 Euro Kinderzulage hinzu. Damit die Zulagen fließen, müssen mindestens 120 Euro im Jahr eingezahlt werden, also 10 Euro im Monat. Einzahlen kannst du bis zu 6.840 Euro jährlich, gefördert werden davon 1.800 Euro. Zusätzlich prüft das Finanzamt automatisch, ob dir über die Zulage hinaus ein Steuervorteil zusteht.
Inhaltlich ist das neue Depot deutlich moderner als Riester. Es darf ohne Garantie in Aktien, Fonds und ETFs investiert werden, wahlweise gibt es auch Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt. Beim sogenannten Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt, was in dieser Produktwelt bemerkenswert niedrig ist.
Was das praktisch für dich bedeutet
Die Produkte gibt es erst ab Januar 2027. Bis dahin lässt sich nichts abschließen, aber du kannst zwei Dinge vorbereiten: eine ehrliche Zahl, wie viel du monatlich dauerhaft übrig hast, und den Blick in deine letzte Steuererklärung, weil die Förderberechtigung genau daran hängt. Wer bisher keine Steuererklärung abgibt, sollte das ändern.
Das freie Depot: flexibel, aber ohne Netz
Ein normaler ETF-Sparplan im eigenen Depot ist der Gegenentwurf zu allem bisher Genannten. Kein Vertrag, keine Bindung, keine Mindestlaufzeit, jederzeitiger Zugriff und volle Kontrolle über die Anlage. Dafür gibt es weder Zulagen noch einen Sonderausgabenabzug, Kursgewinne und Ausschüttungen werden laufend mit der Abgeltungsteuer belastet, und im Fall einer Insolvenz oder Bedürftigkeit ist das Geld nicht geschützt.
Für viele Selbstständige ist ein freies Depot trotzdem ein sinnvoller Baustein, weil es genau die Eigenschaft hat, die den geförderten Produkten fehlt: Es lässt sich in einem schlechten Jahr pausieren und in einem guten Jahr aufstocken, ohne dass irgendjemand Fragen stellt. Wichtig ist nur, ehrlich zu bleiben und es nicht mit dem Notgroschen zu verwechseln. Wer ein Depot als Rücklage für alles Mögliche nutzt, hat am Ende beides nicht.
Was 200 Euro im Monat bewirken
Damit die Größenordnung greifbar wird, hier eine schlichte Rechnung. Wer 25 Jahre lang 200 Euro monatlich zurücklegt, zahlt insgesamt 60.000 Euro ein. Was daraus wird, hängt an der Rendite:
| Durchschnittliche Rendite pro Jahr | Ergebnis nach 25 Jahren |
|---|---|
| 3 Prozent | rund 89.000 Euro |
| 5 Prozent | rund 119.000 Euro |
| 7 Prozent | rund 162.000 Euro |
Das sind Modellrechnungen ohne Kosten, Steuern und Inflation, und niemand kann eine Rendite versprechen. Sie zeigen aber zuverlässig etwas anderes, nämlich wie stark die Zeit wirkt. Der Unterschied zwischen 3 und 7 Prozent ist groß, der Unterschied zwischen einem Start heute und einem Start in fünf Jahren ist bei gleicher Rate oft ähnlich groß. Anfangen schlägt optimieren.
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Für den flexiblen Teil der Altersvorsorge brauchst du keinen Vertrag mit 30 Jahren Laufzeit, sondern eine Stelle, an der das Geld automatisch landet. Zwei Anbieter, bei denen der Einstieg auch mit kleinen Beträgen funktioniert:
Vorsorge mit Sparplan
growney legt dein Geld nach Risikoprofil in ETFs an und übernimmt die laufende Verwaltung. Sparpläne sind ab kleinen monatlichen Beträgen möglich und jederzeit veränderbar.
ETF-Depot
OSKAR ist ein ETF-Depot mit fertigen Portfolios, das sich auch für langfristige Sparpläne neben der Basisvorsorge nutzen lässt.
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Die Vorsorgepflicht, die auf dem Weg ist
Parallel zu all dem arbeitet die Bundesregierung an einer Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige. Am 23. Juni 2026 haben Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas angekündigt, die Vorschläge der Alterssicherungskommission umzusetzen. Ein fertiges Gesetz gibt es noch nicht, die Eckpunkte sind aber inzwischen erkennbar.
Betroffen wären nach den bisherigen Plänen vor allem neu gegründete Selbstständige, die bisher keinem Pflichtsystem angehören. Bestehende Pflichtversicherungen bleiben unberührt, und für bereits Tätige ist eine Opt-out-Möglichkeit im Gespräch. Als Beitrag genannt wird der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, alternativ ein einkommensabhängiger Beitrag. Anerkannt werden sollen ausdrücklich auch insolvenzgeschützte private Lösungen, allen voran die Basisrente.
Für dich heißt das nüchtern betrachtet: Solange nichts beschlossen ist, ändert sich rechtlich nichts. Wer aber ohnehin überlegt hat anzufangen, hat jetzt ein zusätzliches Argument. Wer bereits eine passende Absicherung aufgebaut hat, wird von einer künftigen Pflicht deutlich entspannter getroffen als jemand, der bei null anfängt.
Drei Fehler, die in der Praxis am häufigsten passieren
1. Die Firma als Altersvorsorge einplanen
Viele rechnen fest damit, das Unternehmen später zu verkaufen oder die Immobilie zu Geld zu machen. Das kann funktionieren, ist aber kein Vorsorgeplan, sondern eine Wette auf einen einzigen Vermögenswert und einen guten Zeitpunkt. Gerade bei Solo-Selbstständigkeit hängt der Wert des Betriebs oft an der eigenen Person und ist damit kaum verkäuflich.
2. Alles auf eine Karte setzen
Die Basisrente ist steuerlich attraktiv, aber unkündbar. Ein freies Depot ist flexibel, aber ungefördert. Wer sich zu früh auf eine einzige Form festlegt, verliert entweder Förderung oder Beweglichkeit. In den meisten Fällen ist eine Kombination sinnvoller, mit einem festen Teil für die Grundsicherung und einem beweglichen Teil für schwankende Jahre.
3. Die Arbeitskraft nicht absichern
Altersvorsorge nützt wenig, wenn das Einkommen mit 45 wegbricht. Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung gibt es keine Erwerbsminderungsrente, kein Krankengeld ab dem ersten Tag und keine Lohnfortzahlung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb in vielen Fällen der Baustein, der vor der Altersvorsorge kommt.
Warum das für Frauen noch einmal anders wiegt
Die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland unverändert groß. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes lagen die eigenen Alterseinkünfte von Frauen ab 65 Jahren 2025 um rund 36 Prozent unter denen der Männer. Rechnet man Hinterbliebenenrenten mit, sind es 24,2 Prozent. In Euro: rund 1.820 Euro brutto im Monat bei Frauen gegenüber rund 2.400 Euro bei Männern.
Die Gründe sind bekannt und wiederholen sich in der Selbstständigkeit eher, als dass sie verschwinden. Teilzeitphasen, Betreuungsaufgaben, unterbrochene Erwerbsverläufe und im Schnitt niedrigere Honorare. Dazu kommt, dass Selbstständigkeit oft als Lösung für Vereinbarkeit gewählt wird, was sie auch sein kann, aber selten mit einer parallel mitwachsenden Vorsorge verbunden ist. Genau deshalb ist der frühe, auch kleine Anfang bei Frauen häufig wirkungsvoller als der perfekte Plan mit 50.
Wie du in einer Stunde anfängst
Der schnellste Weg aus dem Aufschieben ist ein konkreter, kurzer Ablauf statt einer großen Entscheidung:
- Renteninformation prüfen. Wenn du früher angestellt warst, hast du Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei mindestens fünf Beitragsjahren bekommst du eine jährliche Renteninformation, andernfalls hilft eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Pflichtstatus klären. Prüfe, ob dein Beruf unter eine der Pflichtgruppen fällt oder ob die Künstlersozialkasse für dich infrage kommt.
- Eine Zahl festlegen. Nicht die ideale, sondern die, die auch in einem schlechten Quartal noch steht. Diese Zahl ist der Anfang, nicht das Ziel.
- Absicherung vor Aufbau. Erst Arbeitskraft und Notgroschen, dann Altersvorsorge.
- Termin für Anfang 2027 setzen. Sobald die neuen Altersvorsorgedepots verfügbar sind, lohnt der Vergleich, weil die Zulagen unabhängig vom Steuersatz fließen.
Falls du wissen willst, wie groß deine Lücke überhaupt ist, kannst du das vorab überschlagen. Unser Rentenlücken-Rechner zeigt dir in wenigen Minuten, welcher Betrag im Monat fehlt. Und wenn du wissen willst, welchen Umsatz du brauchst, damit davon überhaupt etwas übrig bleibt, hilft der Netto-Ziel-Rechner für Selbstständige.
Häufige Fragen
Muss ich als Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen?
Aktuell nur, wenn du zu einer der gesetzlich benannten Gruppen gehörst, etwa als Handwerkerin, Lehrerin, Pflegeperson, Hebamme oder über die Künstlersozialkasse. Für alle anderen ist die Vorsorge freiwillig. Eine Pflicht für neu gegründete Selbstständige ist geplant, aber noch nicht beschlossen.
Was ist besser, Basisrente oder ETF-Depot?
Das hängt an Einkommen, Steuersatz und Zeithorizont. Die Basisrente bringt den größten Steuervorteil, bindet dich aber dauerhaft. Ein Depot bleibt flexibel, wird dafür nicht gefördert. Bei stabil hohem Gewinn spricht viel für die Basisrente, bei schwankendem Einkommen oft mehr für die flexible Variante oder eine Kombination.
Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot für mich?
Für Selbstständige mit kleinen bis mittleren Beiträgen sehr wahrscheinlich ja, weil die Förderung beitragsproportional ist. Auf die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent pro Euro, das ist eine Quote, die kein Produkt am freien Markt bietet. Mit Kindern steigt der Effekt deutlich. Entscheiden lässt es sich endgültig aber erst, wenn die konkreten Produkte ab 2027 auf dem Markt sind.
Kann ich rückwirkend in die gesetzliche Rente einzahlen?
Freiwillige Beiträge lassen sich für das Vorjahr bis zum 31. März nachzahlen. Darüber hinaus gibt es nur in Sonderfällen Nachzahlungsmöglichkeiten, etwa bei fehlenden Ausbildungszeiten. Wer die Pflichtversicherung auf Antrag will, muss die Fünfjahresfrist nach Gründung im Blick behalten.
Was passiert mit meiner Vorsorge, wenn ich Insolvenz anmelde?
Die Basisrente ist in der Ansparphase in weitem Umfang geschützt, ebenso gefördertes Altersvorsorgevermögen in einem Altersvorsorgevertrag. Ein freies Depot ist es nicht. Wer in einer Branche mit hohem unternehmerischem Risiko arbeitet, sollte diesen Unterschied kennen.
Fazit
Altersvorsorge als Selbstständige ist keine Frage des richtigen Produkts, sondern eine Frage der Reihenfolge. Zuerst klären, ob du schon pflichtversichert bist. Dann die Arbeitskraft absichern, weil ein Ausfall vor dem Ruhestand kommt. Danach einen festen und einen flexiblen Baustein aufbauen, in einer Größenordnung, die auch in einem mageren Jahr durchhält.
Und dann ist da noch der Zeitpunkt. Zwei Dinge treffen gerade zusammen: eine Förderung, die Selbstständige zum ersten Mal einschließt, und eine Pflicht, die sich abzeichnet. Wer sich jetzt hinsetzt, gestaltet. Wer wartet, reagiert später auf etwas, das andere entschieden haben.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuer-, Renten- oder Anlageberatung. Er beschreibt die Rechtslage im September 2026 nach bestem Wissen. Für die individuelle Entscheidung sind Steuerberatung, die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung und bei Bedarf eine unabhängige Honorarberatung die richtigen Anlaufstellen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung, rentenupdate #12: Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, Stand Juli 2026
- Deutsche Rentenversicherung, Berechnungsgrößen und Beitragswerte 2026
- Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag, Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes vom 27. März 2026, Drucksache 21/4088
- Statistisches Bundesamt, Alterseinkünfte nach Geschlecht sowie Gender Pension Gap, Stand April 2026
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Alterssicherungsbericht 2024


