Viele denken: Nebeneinkommen unter 500 Euro – das muss ich nicht versteuern. Das stimmt leider nicht. Wann du Steuern zahlst, wie viel das wirklich ist und was du clever absetzen kannst, erklären wir hier – ehrlich und ohne unnötige Panik.
Dieser Artikel richtet sich an alle, die neben einem Hauptjob Geld dazuverdienen: als Virtual Assistant, Freelancerin, mit digitalen Produkten, durch Reselling oder andere selbstständige Tätigkeiten.
Das Grundprinzip: Alle Einkünfte zählen zusammen
Das deutsche Steuerrecht kennt keine pauschale Freigrenze für Nebeneinkommen. Entscheidend ist dein Gesamteinkommen – also Gehalt aus dem Hauptjob plus alle weiteren Einkünfte. Erst wenn dieses Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an.
Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Da dieser Betrag durch ein Vollzeit- oder Teilzeit-Gehalt in der Regel längst überschritten ist, wird Nebeneinkommen fast immer steuerpflichtig – unabhängig davon, wie gering es ist.
Anders gesagt: Wer im Hauptjob 30.000 Euro brutto verdient und 3.000 Euro Nebeneinkommen erzielt, zahlt auf die 3.000 Euro Einkommensteuer – weil der Grundfreibetrag durch das Gehalt bereits aufgebraucht ist.
Wie hoch ist die Steuer auf Nebeneinkommen?
Nebeneinkommen wird nicht pauschal besteuert. Es wird zum Gesamteinkommen addiert und mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert. Das ist der Steuersatz, der auf den letzten Euro deines Einkommens anfällt.
Wer 30.000 Euro Jahresgehalt hat, liegt je nach Steuerklasse bei einem Grenzsteuersatz von etwa 30 bis 35 Prozent. Das bedeutet: 1.000 Euro Nebeneinkommen kosten dich ungefähr 300 bis 350 Euro Einkommensteuer – plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Das klingt viel, aber: Es bleiben immer noch 650 bis 700 Euro netto. Und Betriebsausgaben kannst du vorher abziehen – mehr dazu weiter unten.
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Plane nicht mit deinem Brutto-Gefühl.
Wenn du nebenbei Geld verdienst, wirkt der Betrag auf dem Konto schnell wie frei verfügbares Einkommen. Besser: Trenne gedanklich sofort zwischen Umsatz, Gewinn und Steuerrücklage.
Als einfache Startregel kannst du von jedem Gewinn 25 bis 35 Prozent auf ein separates Konto legen. Was du später nicht fürs Finanzamt brauchst, bleibt als Puffer für dein Business oder deinen Notgroschen.
Steuerpflicht ab dem ersten Euro – mit einer Ausnahme
Sobald du selbstständig tätig bist und Einnahmen erzielst, bist du verpflichtet, diese in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Eine Freigrenze wie beim Kapitalertrag (Sparerpauschbetrag) gibt es für selbstständige Nebeneinkünfte nicht.
Die einzige Ausnahme: Ein klassischer Minijob kann pauschal über den Arbeitgeber versteuert werden. Wer einen Minijob als Arbeitnehmerin ausübt, muss diesen nicht in der Steuererklärung angeben – die Pauschalsteuer ist abgegolten. Das gilt aber nicht für selbstständige Tätigkeit.
Was ist mit der Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuer – also davon, 19 Prozent auf deine Rechnungen aufzuschlagen und ans Finanzamt abzuführen. Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und hast weniger bürokratischen Aufwand.
Voraussetzung: Dein Jahresumsatz im Vorjahr lag unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro.
Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nur von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuer. Du musst dein Nebeneinkommen trotzdem als Gewinn in der Steuererklärung angeben und versteuern.
Was kannst du als Betriebsausgaben absetzen?
Hier liegt oft viel ungenutztes Potenzial. Ausgaben, die du für deine selbstständige Tätigkeit hast, reduzieren deinen steuerpflichtigen Gewinn. Du zahlst Steuer nur auf den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht auf den Umsatz.
Typische Betriebsausgaben bei Nebenjobs:
- Arbeitsmittel: Laptop, Headset, Maus, Tastatur, Druckerpapier
- Software & Tools: Canva, Adobe, Buchhaltungssoftware, Projektmanagement-Apps
- Weiterbildung: Online-Kurse, Fachliteratur, Seminare
- Heimarbeitsplatz: Anteiliger Raum, wenn du ein separates Arbeitszimmer nutzt – oder seit 2023 pauschal 6 Euro pro Homeoffice-Tag (max. 1.260 Euro/Jahr)
- Telefon & Internet: Anteilig, wenn beruflich genutzt – pauschal 20 Prozent des Rechnungsbetrags möglich
- Kontoführung: Gebühren für ein separates Geschäftskonto
- Fahrten: Zur Kundschaft oder zu Veranstaltungen, 0,30 Euro pro Kilometer
Ein Beispiel: Du verdienst 4.000 Euro Nebeneinkommen im Jahr und hast 800 Euro Betriebsausgaben. Dein versteuerbarer Gewinn beträgt dann 3.200 Euro – nicht 4.000 Euro.
Gewerbesteuer: Wann wird sie relevant?
Wer ein Gewerbe anmeldet (also keine freiberufliche Tätigkeit wie Texter, Berater oder Lehrerin ausübt), unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer. Für Einzelpersonen gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 GewStG). Erst auf den darüberliegenden Gewinn fällt Gewerbesteuer an.
Für die meisten Nebenjobbenden ist Gewerbesteuer also kein Thema – die 24.500 Euro Freibetrag werden selten überschritten.
Freiberuflerinnen (Journalistinnen, Grafikerinnen, Übersetzerinnen, Lehrerinnen und viele weitere Berufe nach § 18 EStG) sind von der Gewerbesteuer gänzlich befreit – sie zahlen nur Einkommensteuer.
Steuervorauszahlungen: Was das bedeutet
Wenn dein Finanzamt feststellt, dass du Nebeneinkommen erzielst und eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro entsteht, fordert es vierteljährliche Vorauszahlungen auf die erwartete Steuerschuld (§ 37 EStG). Das passiert automatisch nach deiner ersten Steuererklärung mit Nebeneinkommen.
Das klingt unangenehm, ist aber logisch: Statt einmal im Jahr eine große Summe zu zahlen, zahlst du in kleineren Raten. Leg dir deshalb von Anfang an 25 bis 35 Prozent deines Nebenverdiensts auf ein separates Konto – dann bist du nie unangenehm überrascht.
Steuererklärung: Was du einreichen musst
Mit Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Dazu gehören:
- Anlage S (für freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG) oder
- Anlage G (für gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG)
- Jeweils mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – einer vereinfachten Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
Die EÜR ist kein kompliziertes Dokument: Du listest, was du eingenommen hast, und ziehst davon die Betriebsausgaben ab. Der Rest ist dein Gewinn. Es gibt kostenlose Tools wie ELSTER, die das Formular digital abbilden.
Praktische Schritte von Anfang an
Belege sammeln: Jede Ausgabe für dein Nebeneinkommen gehört dokumentiert – Quittung, Rechnung oder Kontoauszug. Erstell dir einen einfachen Ordner (digital oder physisch) und leg alles dort ab.
Einnahmen aufzeichnen: Führ eine einfache Tabelle: Datum, Kundin, Betrag, Leistung. Das reicht für die EÜR völlig aus.
Rücklagen bilden: 25 bis 35 Prozent deines Gewinns auf ein separates Konto. Nicht anrühren bis zur Steuererklärung.
Steuernummer beantragen: Sobald du mit selbstständiger Tätigkeit beginnst, informiere dein Finanzamt – entweder per ELSTER (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) oder schriftlich. Du bekommst dann eine Steuernummer für deine Selbstständigkeit.
Häufige Fragen
Muss ich Nebeneinkommen angeben, wenn ich es nicht angemeldet habe?
Ja. Die Steuerpflicht entsteht unabhängig davon, ob du ein Gewerbe angemeldet hast. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit müssen in der Steuererklärung angegeben werden – auch wenn du erst im Nachhinein ein Gewerbe anmeldest.
Was passiert, wenn ich Nebeneinkommen nicht angebe?
Das gilt als Steuerhinterziehung und kann zu Nachzahlungen, Zinsen und in schweren Fällen zu Bußgeldern führen. Das Risiko ist real, weil Zahlungen über Plattformen wie PayPal, Stripe oder Etsy bei Bedarf von Behörden abgefragt werden können.
Kann ich die Steuererklärung selbst machen?
Bei überschaubarem Nebeneinkommen und einfacher EÜR: ja. ELSTER ist kostenlos und führt dich durch alle Felder. Wer mehrere Einkommensquellen, Betriebsausgaben-Optimierung oder Unsicherheiten hat, ist bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gut aufgehobenn.
Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Wenn dein Nebeneinkommen über 10.000 Euro im Jahr liegt, du investierst (Mieteinnahmen, ETFs mit Verlusten), oder du mehrere selbstständige Tätigkeiten kombinierst. Die Kosten für die Steuerberatung sind selbst wieder absetzbar.
Quellen
Grundfreibetrag 2026: Bundesministerium der Finanzen, Einkommensteuergesetz § 32a EStG. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuergesetz § 19 UStG. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Gewerbesteuer-Freibetrag: Gewerbesteuergesetz § 11 GewStG. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html
Steuervorauszahlungen: Einkommensteuergesetz § 37 EStG. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de/estg/__37.html
Freiberufliche Tätigkeit: Einkommensteuergesetz § 18 EStG. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Homeoffice-Pauschale: Bundesministerium der Finanzen – Jahressteuergesetz 2022, Erhöhung auf 6 Euro/Tag ab VZ 2023. Verfügbar unter: bundesfinanzministerium.de
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