Für Nebeneinkommen gibt es keinen pauschalen 500-Euro-Freibetrag. Für Arbeitnehmerinnen mit lohnversteuertem Hauptjob kann aber die 410-Euro-Regel greifen. Wann eine Erklärung nötig ist, wie der Gewinn besteuert wird und was du absetzen kannst, erklären wir hier ohne unnötige Panik.
Dieser Artikel richtet sich an alle, die neben einem Hauptjob Geld dazuverdienen: als Virtual Assistant, Freelancerin, mit digitalen Produkten, durch Reselling oder andere selbstständige Tätigkeiten.
AJOURE´-Einordnung
Steuern sind nicht der Grund, nicht zu starten – aber sie sind der Grund, sauber zu planen. Wenn du noch vor der Anmeldung stehst, hilft dir zuerst der Guide nebenberuflich selbstständig machen. Prüfe danach auch die häufigsten Fehler beim Nebengewerbe. Weitere Orientierung zu Preisen, Angeboten und selbstständigem Arbeiten findest du im Bereich Business für Frauen.
Das Grundprinzip: Alle Einkünfte zählen zusammen
Für selbstständigen Nebenverdienst zählt steuerlich der Gewinn, nicht der Umsatz: Einnahmen minus Betriebsausgaben. Dieser Gewinn wird grundsätzlich zusammen mit deinen übrigen Einkünften betrachtet. Einen allgemeinen 500-Euro-Freibetrag für Nebeneinkommen gibt es nicht.
Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Ob und in welcher Höhe auf zusätzlichen Gewinn Einkommensteuer anfällt, lässt sich daraus allein aber nicht ablesen. Für Arbeitnehmerinnen mit lohnversteuertem Hauptjob kann bei kleinen Nebeneinkünften zusätzlich die 410-Euro-Regel des § 46 EStG greifen.
Entscheidend sind unter anderem dein zu versteuerndes Einkommen, die Art und Höhe der Nebeneinkünfte und mögliche weitere Gründe für eine Steuererklärung. Dokumentiere Einnahmen und Ausgaben deshalb von Anfang an, auch wenn du nur klein startest.
Wie hoch ist die Steuer auf Nebeneinkommen?
Selbstständiger Gewinn wird nicht pauschal mit einem festen Prozentsatz besteuert. Soweit er nach den für dich geltenden Regeln steuerlich zu berücksichtigen ist, beeinflusst er dein zu versteuerndes Einkommen. Wie stark die Einkommensteuer dadurch steigt, hängt von deiner gesamten Situation ab.
Aus einem Bruttojahresgehalt oder der Steuerklasse allein lässt sich kein verlässlicher Steuersatz für deinen Nebenverdienst ableiten. Die Steuerklasse beeinflusst vor allem den laufenden Lohnsteuerabzug; für die endgültige Einkommensteuer zählen die Verhältnisse des ganzen Jahres.
Rechne deshalb zuerst deinen Gewinn nach Betriebsausgaben aus und prüfe dann deine persönliche Steuersituation. Wie viel dir von zusätzlichem Gewinn bleibt, lässt sich erst mit deinen eigenen Zahlen sinnvoll abschätzen.
AJOURE´-Merkkasten
Plane nicht mit deinem Brutto-Gefühl.
Wenn du nebenbei Geld verdienst, wirkt der Betrag auf dem Konto schnell wie frei verfügbares Einkommen. Besser: Trenne gedanklich sofort zwischen Umsatz, Gewinn und Steuerrücklage.
Als einfache Startregel kannst du von jedem Gewinn 25 bis 35 Prozent auf ein separates Konto legen. Was du später nicht fürs Finanzamt brauchst, bleibt als Puffer für dein Business oder deinen Notgroschen.
Kleine Nebeneinkünfte: Was die 410-Euro-Regel bedeutet
Wenn du Arbeitslohn beziehst, von dem Lohnsteuer einbehalten wurde, kann § 46 EStG bei bestimmten zusätzlichen Einkünften bis insgesamt 410 Euro im Jahr eine Veranlagung entfallen lassen oder diese Einkünfte in einer Veranlagung ausnehmen. Liegen die betreffenden Einkünfte darüber, kann unter Voraussetzungen ein Härteausgleich den Übergang bis 820 Euro abmildern. Das ist kein allgemeiner Freibetrag für jede selbstständige Person.
Ein über den Arbeitgeber pauschal versteuerter Minijob ist davon zu unterscheiden: Dieser Arbeitslohn muss grundsätzlich nicht noch einmal in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei einer selbstständigen Tätigkeit bleiben Anmeldung, Aufzeichnungen und die Prüfung deiner Erklärungspflicht wichtig. Wenn mehrere Einkunftsarten oder weitere Pflichtgründe zusammenkommen, lass den Einzelfall steuerlich prüfen.
Was ist mit der Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft die Umsatzsteuer. Solange ihre Voraussetzungen erfüllt sind, sind deine entsprechenden Umsätze steuerfrei; du weist dafür auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und hast weniger bürokratischen Aufwand.
Bei einem bereits bestehenden Unternehmen gilt: Der Gesamtumsatz hat im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten und überschreitet im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht. Bei einer Neugründung ist im Startjahr dagegen die Grenze von 25.000 Euro maßgeblich. Der Umsatz, mit dem die jeweils geltende Grenze überschritten wird, ist bereits nicht mehr nach § 19 UStG steuerfrei.
Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer. Ob und wie du deinen Gewinn in einer Einkommensteuererklärung angeben musst, richtet sich nach deiner gesamten steuerlichen Situation – nicht nach deinem Kleinunternehmerstatus.
Was kannst du als Betriebsausgaben absetzen?
Hier liegt oft viel ungenutztes Potenzial. Ausgaben, die du für deine selbstständige Tätigkeit hast, reduzieren deinen steuerpflichtigen Gewinn. Du zahlst Steuer nur auf den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht auf den Umsatz.
Typische Betriebsausgaben bei Nebenjobs:
- Arbeitsmittel: Laptop, Headset, Maus, Tastatur, Druckerpapier
- Software & Tools: Canva, Adobe, Buchhaltungssoftware, Projektmanagement-Apps
- Weiterbildung: Online-Kurse, Fachliteratur, Seminare
- Heimarbeitsplatz: Anteiliger Raum, wenn du ein separates Arbeitszimmer nutzt – oder seit 2023 pauschal 6 Euro pro Homeoffice-Tag (max. 1.260 Euro/Jahr)
- Telefon & Internet: Der beruflich veranlasste Anteil kann mit einer nachvollziehbaren Aufteilung berücksichtigt werden.
- Kontoführung: Gebühren für ein separates Geschäftskonto
- Fahrten: Zur Kundschaft oder zu Veranstaltungen, 0,30 Euro pro Kilometer
Ein Beispiel: Du verdienst 4.000 Euro Nebeneinkommen im Jahr und hast 800 Euro Betriebsausgaben. Dein Gewinn beträgt dann 3.200 Euro – nicht 4.000 Euro.
Wichtig für deine Planung
Dein Nebenverdienst ist erst dann realistisch, wenn Rücklagen mitgedacht sind.
Viele rechnen mit dem Betrag, der auf dem Konto landet. Für eine saubere Entscheidung brauchst du aber drei Zahlen: deinen Umsatz, deinen Gewinn nach Ausgaben und deine Rücklage für Steuer, Tools und ruhigere Monate.
Wenn du deine private Sicherheit parallel aufbauen willst, nutze den Notgroschen-Rechner. Wenn du wissen möchtest, welcher Nebenverdienst-Weg überhaupt zu dir passt, starte mit dem AJOURE´ Nebeneinkommen-Workbook.
Gewerbesteuer: Wann wird sie relevant?
Gewerbliche Einkünfte können der Gewerbesteuer unterliegen. Ob deine konkrete Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich einzuordnen ist, lässt sich nicht allein an einer Berufsbezeichnung festmachen. Für natürliche Personen gilt bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 GewStG).
Für die meisten Nebenjobbenden ist Gewerbesteuer also kein Thema – die 24.500 Euro Freibetrag werden selten überschritten.
Einkünfte aus einer tatsächlich freiberuflichen Tätigkeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer sind davon getrennt zu prüfen.
Steuervorauszahlungen: Was das bedeutet
Das Finanzamt kann Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch Bescheid festsetzen, wenn für das laufende Jahr eine entsprechende Steuerschuld zu erwarten ist. § 37 EStG sieht dafür Mindestbeträge von 400 Euro im Jahr und 100 Euro je Zahlungstermin vor. Eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro löst nicht automatisch Vorauszahlungen aus.
Wenn das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt, verteilen sich Zahlungen auf mehrere Termine im Jahr. Lege deshalb früh eine Rücklage aus deinem Gewinn an. Wie hoch sie sein sollte, hängt von deiner persönlichen Steuer- und Einkommenssituation ab.
Steuererklärung: Was du einreichen musst
Ob du wegen deiner selbstständigen Nebeneinkünfte eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, hängt unter anderem von deren Höhe und weiteren gesetzlichen Pflichtgründen ab. Wenn du eine Erklärung für diese Einkünfte abgibst, sind insbesondere folgende Unterlagen relevant:
- Anlage S (für freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG) oder
- Anlage G (für gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG)
- Jeweils mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – einer vereinfachten Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
Die EÜR ist kein kompliziertes Dokument: Du listest, was du eingenommen hast, und ziehst davon die Betriebsausgaben ab. Der Rest ist dein Gewinn. Es gibt kostenlose Tools wie ELSTER, die das Formular digital abbilden.
Praktische Schritte von Anfang an
Belege sammeln: Jede Ausgabe für dein Nebeneinkommen gehört dokumentiert – Quittung, Rechnung oder Kontoauszug. Erstell dir einen einfachen Ordner (digital oder physisch) und leg alles dort ab.
Einnahmen aufzeichnen: Führ eine einfache Tabelle: Datum, Kundin, Betrag, Leistung. Das reicht für die EÜR völlig aus.
Rücklagen bilden: 25 bis 35 Prozent deines Gewinns auf ein separates Konto. Nicht anrühren bis zur Steuererklärung.
Steuernummer beantragen: Sobald du mit selbstständiger Tätigkeit beginnst, informiere dein Finanzamt – entweder per ELSTER (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) oder schriftlich. Du bekommst dann eine Steuernummer für deine Selbstständigkeit.
AJOURE´-Tipp
Trenne dein Geld früh, auch wenn es am Anfang nur kleine Beträge sind. Ein separates Konto für Steuerrücklagen und Business-Ausgaben nimmt Druck aus der Steuererklärung. Wenn du aus deinem Nebeneinkommen Schritt für Schritt ein größeres Angebot machen möchtest, helfen dir klare Preise und Pakete – zum Beispiel mit dem AJOURE´ Preisrechner und dem AJOURE´ Angebotsbaukasten.
Anzeige
Wenn du die Zahlen nicht im Kopf behalten willst
Der größte Teil des Steuerärgers bei Nebeneinkommen entsteht nicht durch komplizierte Regeln, sondern durch fehlende Belege und nicht zurückgelegtes Geld. Wer Einnahmen, Betriebsausgaben und Rücklagen laufend erfasst, kann die eigene Steuerlast besser einschätzen. Genau dafür sind die folgenden Tools gemacht.
Buchhaltung & Steuern
Accountable
Erfasst Belege, rechnet die Umsatzsteuer aus, zeigt dir laufend deine Steuerrücklage und übermittelt Voranmeldung und Erklärung ans Finanzamt. Auf Selbstständige und Nebengewerbe zugeschnitten, kostenlos testbar.
Rechnungen & Steuer
Norman für Selbstständige
Schlankere Alternative für alle, die vor allem Rechnungen schreiben und den Überblick über Einnahmen und Ausgaben behalten wollen. Guter Einstieg, wenn das Nebengewerbe noch klein ist.
Werbehinweis: Die Links oben sind Partnerlinks. Schließt du darüber ab, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für dich ändert sich am Preis nichts. Software nimmt dir die Buchführung ab, nicht die Verantwortung: Bei unklaren Fällen, etwa bei Gewerbesteuer oder der Abgrenzung zur Liebhaberei, ist eine Steuerberatung die sichere Wahl. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Wenn du dich gerade fragst, ob die Kleinunternehmerregelung für dich das Richtige ist: Wir haben sie in einem eigenen Beitrag im Detail auseinandergenommen, samt der Änderungen seit 2025 und der Frage, wann sie dich eher Geld kostet. Zur Kleinunternehmerregelung.
Häufige Fragen
Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil dein persönlicher Steuersatz von deinem gesamten Einkommen abhängt. Als einfache Startregel sind 25 bis 35 Prozent deines Gewinns sinnvoll. Wenn du sehr gut verdienst oder Kirchensteuer zahlst, kann auch mehr nötig sein. Entscheidend ist: Lege lieber zu viel zurück als zu wenig.
Muss ich Nebeneinkommen angeben, wenn ich es nicht angemeldet habe?
Eine fehlende Anmeldung macht Einnahmen nicht automatisch steuerfrei. Kläre die Anmeldung deiner Tätigkeit beim Gewerbeamt beziehungsweise Finanzamt und dokumentiere deine Einnahmen und Ausgaben. Ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, hängt von den Regeln für deinen konkreten Fall ab; bei lohnversteuertem Hauptjob kann auch die 410-Euro-Regel relevant sein.
Was passiert, wenn ich Nebeneinkommen nicht angebe?
Wer steuerlich relevante Einkünfte trotz Erklärungspflicht nicht angibt, muss mit Nachzahlungen und je nach Einzelfall weiteren Folgen rechnen. Nicht jede unterlassene Angabe ist automatisch Steuerhinterziehung: Das Gesetz unterscheidet unter anderem zwischen vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO). Bei einem Fehler solltest du zeitnah fachlichen Rat einholen.
Kann ich die Steuererklärung selbst machen?
Oft ja: ELSTER ist kostenlos, und bei einer einfachen EÜR kannst du deine Angaben selbst vorbereiten. Bei Fragen zu selbstständigen oder gewerblichen Einkünften kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater helfen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen solche Einkünfte grundsätzlich nicht betreuen (§ 4 Abs. 3 StBerG).
Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Eine feste Eurogrenze gibt es dafür nicht. Beratung kann sinnvoll sein, wenn du mehrere Einkunftsarten hast, die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit unklar ist, Umsatzsteuer oder Auslandsfälle dazukommen oder du bei der Erklärung unsicher bist. Ob Beratungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt davon ab, wofür sie angefallen sind.
Quellen
410-Euro-Regel: § 46 EStG und § 70 EStDV (Härteausgleich).
Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine: § 4 Abs. 3 StBerG.
Nicht erklärte Einkünfte: § 370 AO und § 378 AO.
Grundfreibetrag 2026: Bundesministerium der Finanzen, Einkommensteuergesetz § 32a EStG. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
Kleinunternehmerregelung: § 19 UStG und BMF-Anwendungserlass zur Sonderregelung für Kleinunternehmer.
Gewerbesteuer-Freibetrag: Gewerbesteuergesetz § 11 GewStG. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html
Steuervorauszahlungen: Einkommensteuergesetz § 37 EStG. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de/estg/__37.html
Freiberufliche Tätigkeit: Einkommensteuergesetz § 18 EStG. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Homeoffice-Pauschale: Bundesministerium der Finanzen – Jahressteuergesetz 2022, Erhöhung auf 6 Euro/Tag ab VZ 2023. Verfügbar unter: bundesfinanzministerium.de
Foto: KI


