StartFinanzenAnlage EKS ausfüllen: Was Selbstständige jetzt wissen müssen

Anlage EKS ausfüllen: Was Selbstständige jetzt wissen müssen

Deine Aufträge laufen, aber das Einkommen reicht gerade nicht zuverlässig für Miete, Krankenversicherung und Lebensunterhalt. Vielleicht bist du erst seit Kurzem selbstständig, vielleicht ist ein großer Kunde weggefallen oder dein Umsatz schwankt stark. Auch als Selbstständige kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherungsgeld erhalten.

Zusätzlich zum normalen Antrag verlangt das Jobcenter dann in der Regel die Anlage EKS. Die Abkürzung steht für „Einkommen aus selbständiger beziehungsweise freiberuflicher Tätigkeit“. Mit diesem Formular erklärst du, welche Einnahmen und Ausgaben du in einem bestimmten Zeitraum erwartest oder tatsächlich hattest.

Das klingt zunächst nach einer Steuererklärung. Genau das ist es aber nicht. Für das Jobcenter gelten eigene Regeln, eigene Zeiträume und teilweise andere Maßstäbe für Betriebsausgaben. Dieser Artikel führt dich durch die wichtigsten Schritte der aktuellen Formulare mit Stand Oktober 2026.

Kurz erklärt

Am Anfang des Bewilligungszeitraums schätzt du deine Einnahmen und Ausgaben in einer vorläufigen EKS. Nach dem Zeitraum reichst du die tatsächlichen Zahlen mit Belegen als abschließende EKS ein. War dein tatsächlicher Gewinn höher als geschätzt, kann das Jobcenter Leistungen zurückfordern. War er niedriger, kann eine Nachzahlung entstehen.

Wer muss die Anlage EKS ausfüllen?

Die Anlage EKS wird benötigt, wenn das Jobcenter Einkommen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit prüfen muss. Das kann mehrere Situationen betreffen:

  • Du bist bereits selbstständig, dein Einkommen deckt den Lebensunterhalt aber nicht vollständig.
  • Du beziehst Grundsicherungsgeld und startest eine selbstständige Tätigkeit.
  • Du arbeitest nebenberuflich selbstständig und gehörst zu einer Bedarfsgemeinschaft, die Grundsicherungsgeld beantragt.
  • Eine weitere Person über 15 Jahren in deiner Bedarfsgemeinschaft erzielt ebenfalls selbstständige oder freiberufliche Einnahmen.

Für jede selbstständig oder freiberuflich tätige Person über 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft ist eine eigene Anlage EKS auszufüllen. Wenn du selbst sowohl die antragstellende als auch die selbstständig tätige Person bist, unterschreibst du das Formular an beiden vorgesehenen Stellen.

Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld: Ist das Formular noch gültig?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass vereinzelt noch der Begriff Bürgergeld auftauchen kann und vorhandene Formulare sowie Online-Services weiterhin verwendet werden können. Die aktuelle Anlage EKS und ihre Ausfüllhinweise tragen den Stand 10/2026.

Lass dich also nicht irritieren, wenn in älteren Schreiben oder einzelnen Ansichten noch die frühere Bezeichnung steht. Entscheidend sind der Bewilligungszeitraum in deinem Bescheid und die Unterlagen, die dein Jobcenter konkret anfordert.

Vorläufige oder abschließende EKS: Was ist der Unterschied?

Erklärung Worum geht es? Welche Zahlen?
Vorläufige EKS Sie dient der ersten, vorläufigen Berechnung deines Anspruchs. Realistische Schätzung für die kommenden Monate.
Abschließende EKS Sie überprüft die vorläufige Bewilligung nach Ende des Zeitraums. Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben mit Nachweisen.

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel sechs Monate. Wenn du anschließend weiter Grundsicherungsgeld benötigst, kann es sein, dass du gleichzeitig zwei EKS-Formulare abgibst: die abschließende Erklärung für den vergangenen Zeitraum und eine neue vorläufige Erklärung für die kommenden Monate.

Bei Saisonbetrieben oder Tätigkeiten mit besonders starken jahreszeitlichen Schwankungen kann eine Betrachtung über zwölf Monate erforderlich sein. Die offiziellen Hinweise nennen neben klassischen Saisonbetrieben ausdrücklich auch künstlerische Tätigkeiten als mögliches Beispiel.

Diese Unterlagen solltest du vorher zusammensuchen

Du sparst viel Zeit, wenn du nicht erst beim Ausfüllen nach jeder Zahl suchst. Lege dir vorab einen Ordner für den gesamten Bewilligungszeitraum an. Hinein gehören je nach Tätigkeit:

  • Kontoauszüge des Geschäfts- und gegebenenfalls Privatkontos, soweit dort betriebliche Zahlungen laufen
  • Ausgangsrechnungen und Nachweise über Zahlungseingänge
  • Eingangsrechnungen, Quittungen und Verträge zu Betriebsausgaben
  • eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste oder alternativ Einzelbelege
  • Nachweise über Zuschüsse, Einstiegsgeld, Förderungen oder betriebliche Darlehen
  • Angaben zur Umsatzsteuer, falls du umsatzsteuerpflichtig bist
  • Nachweise zu Versicherungen und weiteren persönlichen Absetzungen
  • bei betrieblicher Fahrzeugnutzung gegebenenfalls ein Fahrtenbuch

Die Bundesagentur für Arbeit verlangt grundsätzlich Kopien beziehungsweise hochgeladene Nachweise, keine Originalbelege. Bewahre die Originale trotzdem geordnet bei dir auf.

Anlage EKS ausfüllen: Schritt für Schritt

1. Art der Erklärung und Zeitraum festlegen

Im Abschnitt C kreuzt du an, ob du vorläufige Angaben für die Zukunft oder abschließende Angaben für die Vergangenheit machst. Übertrage den Bewilligungszeitraum genau aus deinem Bescheid. Bei einem neuen Antrag umfasst die vorläufige Erklärung in der Regel sechs Monate ab dem Monat der Antragstellung.

Verwende in allen Tabellen dieselben Kalendermonate. Monate ohne Einnahmen oder Ausgaben bleiben nicht leer, sondern werden mit „0“ eingetragen.

2. Angaben zu deiner Tätigkeit eintragen

Danach fragt das Formular unter anderem nach Firmenname, Betriebsstätte, Beginn der Tätigkeit, Rechtsform und Branche. Beschreibe deine Tätigkeit so konkret, dass nachvollziehbar ist, womit du Geld verdienst. „Dienstleistungen“ allein sagt wenig aus; „virtuelle Assistenz für Onlineshops“ oder „freiberufliche Grafikdesignerin“ ist verständlicher.

3. Besondere Umstände vollständig angeben

Das Formular fragt auch Dinge ab, die leicht übersehen werden: gewerblich genutzte Räume in der eigenen Wohnung, Beschäftigte, Umsatzsteuerpflicht, Förderungen, Zuschüsse und betriebliche Darlehen.

Auch Produkte, die dir im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit kostenlos und dauerhaft überlassen wurden, werden ausdrücklich abgefragt. Das kann beispielsweise bei einer Produktplatzierung relevant sein. Trage solche Fälle nicht einfach als „kostenlos“ ab, sondern beachte die geforderte Auflistung und die Nachweise zu Art und Wert.

4. Betriebseinnahmen monatsweise erfassen

In Tabelle A trägst du die betrieblichen Einnahmen für jeden Monat des Bewilligungszeitraums ein. Bei der abschließenden EKS zählt grundsätzlich, was im Zeitraum tatsächlich zugeflossen ist. Das ist nicht automatisch derselbe Betrag wie dein steuerlicher Jahresumsatz.

Die Tabelle unterscheidet unter anderem zwischen normalen Betriebseinnahmen, Privatentnahmen von Waren, sonstigen betrieblichen Einnahmen, Zuwendungen Dritter und verschiedenen Umsatzsteuerpositionen. Achte darauf, einen Betrag nicht doppelt zu erfassen.

5. Betriebsausgaben nicht mit der Steuererklärung verwechseln

Die Tabellen B erfassen zum Beispiel Wareneinkauf, Personal, betriebliche Räume, Versicherungen, Werbung, Fahrzeug- und Reisekosten, Investitionen, Büromaterial, Telefon, Beratung, Fortbildung, Schuldzinsen und weitere Betriebsausgaben.

Wichtig ist der Unterschied zum Steuerrecht: Für die EKS werden tatsächliche Ausgaben im Bewilligungszeitraum betrachtet. Abschreibungen und andere rein pauschale Abzüge werden laut den Ausfüllhinweisen nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt, weil ihnen in diesem Zeitraum keine tatsächliche Zahlung zugrunde liegt.

Außerdem kann das Jobcenter prüfen, ob eine Ausgabe notwendig, unvermeidbar und wirtschaftlich angemessen war. Bei einer größeren ungeplanten Anschaffung solltest du deshalb nicht bis zur abschließenden EKS warten, sondern dein Jobcenter vorher informieren.

6. Persönliche Absetzungen gesondert eintragen

Nicht jede Zahlung gehört in die Betriebsausgaben. Einkommensteuern, bestimmte Sozialversicherungsbeiträge, angemessene private Versicherungen, eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht oder bestimmte Wege- und Verpflegungskosten werden in der EKS gesondert als Absetzungen vom Einkommen abgefragt.

Trage diese Beträge in der dafür vorgesehenen Tabelle ein und gib auch den Zahlungsrhythmus an. So kann das Jobcenter erkennen, ob ein Beitrag monatlich, quartalsweise oder zu einem anderen Termin fällig wird.

7. Angaben erklären und unterschreiben

Wenn ein Monat ungewöhnlich aussieht, nutze die Anmerkungsfelder. Ein großer Zahlungseingang kann mehrere Aufträge betreffen; eine hohe Ausgabe kann eine notwendige Reparatur gewesen sein. Eine kurze, klare Erläuterung und der passende Nachweis ersparen häufig Rückfragen.

Prüfe am Ende, ob alle Monate, Summen und erforderlichen Unterschriften vorhanden sind. Wenn du selbst Antragstellerin und selbstständig tätige Person bist, unterschreibst du laut Formular in beiden Abschnitten.

So berechnet das Jobcenter dein durchschnittliches Einkommen

Die EKS betrachtet grundsätzlich den Gewinn im gesamten Bewilligungszeitraum. Die monatlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden addiert. Der daraus ermittelte Gewinn wird anschließend durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum geteilt.

Vereinfachtes Beispiel

Du erzielst in sechs Monaten insgesamt 10.800 Euro an berücksichtigten Betriebseinnahmen. Im selben Zeitraum werden 3.000 Euro an Betriebsausgaben anerkannt.

10.800 Euro minus 3.000 Euro = 7.800 Euro Gewinn

7.800 Euro geteilt durch sechs Monate = 1.300 Euro monatliches Bruttoeinkommen für die weitere Berechnung. Erst danach werden mögliche Absetzbeträge und Freibeträge berücksichtigt. Das Beispiel sagt deshalb noch nicht, wie hoch eine Leistung tatsächlich ausfällt.

Diese Durchschnittsbildung ist gerade bei schwankenden Umsätzen wichtig. Ein sehr guter Monat wird nicht isoliert betrachtet, sondern zusammen mit den übrigen Monaten des Bewilligungszeitraums. Für Saisonbetriebe können abweichend zwölf Monate relevant sein.

Sieben typische Fehler bei der Anlage EKS

  1. Steuerlichen Gewinn übernehmen: Die EKS folgt nicht einfach deiner Einkommensteuererklärung oder EÜR.
  2. Vorläufige Zahlen strategisch schönrechnen: Eine zu niedrige Schätzung kann später zu Rückforderungen führen, eine zu hohe Schätzung zunächst zu geringeren Leistungen.
  3. Monate leer lassen: Auch Monate ohne Einnahmen oder Ausgaben sollten mit „0“ ausgewiesen werden.
  4. Abschreibungen wie echte Zahlungen behandeln: Pauschale oder rein steuerliche Abzüge sind nicht automatisch anrechenbare EKS-Ausgaben.
  5. Belege erst am Ende suchen: Ohne nachvollziehbare Nachweise kann die abschließende Prüfung schwierig werden.
  6. Größere Anschaffungen nicht abstimmen: Ungeplante höhere Betriebsausgaben können unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht als notwendig und angemessen anerkannt werden.
  7. Zuschüsse oder kostenlose Produkte vergessen: Das Formular fragt beides ausdrücklich ab.

Was passiert nach der abschließenden EKS?

Mit deinen tatsächlichen Zahlen prüft das Jobcenter die vorläufige Bewilligung. War dein Gewinn höher als ursprünglich geschätzt, kann es zu einer Rückforderung kommen. War er niedriger, können dir zusätzliche Leistungen nachgezahlt werden.

Plane deshalb nicht mit dem gesamten Geld auf deinem Konto, solange die abschließende Entscheidung noch aussteht. Eine kleine Rücklage kann helfen, wenn dein Geschäft besser lief als in der vorläufigen EKS angenommen.

Wo kannst du Antrag und EKS einreichen?

Grundsicherungsgeld kannst du online über dein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Nachweise lassen sich dort hochladen. Ein Antrag ist grundsätzlich auch persönlich, telefonisch oder schriftlich möglich. Die Anlage EKS und die aktuellen Ausfüllhinweise stehen im Download-Center der Bundesagentur für Arbeit bereit.

Fehlen beim ersten Antrag noch einzelne Nachweise, können diese grundsätzlich nachgereicht werden. Die vollständige Prüfung ist aber erst möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dein Antrag wirkt in der Regel auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem du ihn stellst.

Wenn du gerade erst gründest

Frag vor Anschaffungen nach Einstiegsgeld und LES

Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und dich hauptberuflich selbstständig machen willst, kommen zusätzlich Einstiegsgeld oder Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen infrage. Über LES können unter Voraussetzungen notwendige Anschaffungen als Darlehen oder im Einzelfall als Zuschuss unterstützt werden. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht. Kaufe nichts im Vertrauen auf die Förderung, bevor dein Jobcenter den Antrag bewilligt hat.

Passenden nächsten Schritt finden

Fazit: Gute Unterlagen sind wichtiger als perfekte Prognosen

Niemand kann sechs Monate Umsatz exakt vorhersagen. Das erwartet auch die vorläufige EKS nicht. Deine Schätzung sollte aber nachvollziehbar sein: auf Basis vorhandener Aufträge, realistischer Auslastung, üblicher Kosten und bekannter Schwankungen.

Führe Einnahmen und Ausgaben von Anfang an monatsweise, bewahre Belege geordnet auf und melde größere Änderungen frühzeitig. Dann ist die abschließende EKS keine nachträgliche Rekonstruktion, sondern vor allem das saubere Zusammenführen von Zahlen, die bereits vorliegen.

Offizielle Quellen und Formulare

Stand: 6. Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine individuelle Sozial-, Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Angaben und Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, entscheidet das zuständige Jobcenter.

Foto: AJOURE´ / KI-generiertes Symbolbild

Melanie Bojko
Melanie Bojko
Melanie Bojko ist Mitgründerin und Chefredakteurin von AJOURE´ — und seit über 20 Jahren selbständig. Mit der NEBO marketing GmbH hat sie sich ihr eigenes Unternehmen aufgebaut und kennt den Weg dahin aus erster Hand: die Anfänge, die Fehler, das was wirklich funktioniert. In ihren Artikeln schreibt sie über Selbständigkeit ohne Beschönigung — für Frauen, die sich fragen ob das auch für sie möglich ist. Sie lebt mit Mann und zwei Kindern in Berlin.

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